Verfahrensangaben

LWL - Klinik Dortmund; Neubau Apotheke; Rohbauarbeiten; 26-159 E

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.08.2026
03.09.2026 11:00 Uhr
03.09.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

LWL - Bau- und Liegenschaftsbetrieb (LWL-BLB)
DE126 118252
Fürstenbergstraße 10
48147
Münster
Deutschland
DEA33
BLB - Vergabe- und Vertragsmanagement
lwl-blb.vergabestelle@lwl.org
+49 2515915735

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
000
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45223220-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rohbauarbeiten eines 2-geschossigen Gebäudes

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Mauern, Betonieren, Abdichten, Entwässerungsleitungen unter dem Gebäude mit Durchführungen durch die Bodenplatte.
1000m2 Gerüst,
Mauerwerk Außenwand 570m2,
Mauerwerk Innen 800m2,
900m2 Bodenplatte mit Sauberkeitsschicht und Frostschürze,
765m2 Betondecke,
2 Stck Fertigteiltreppe

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
04.01.2027
30.07.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Marsbruchstraße 179
44287
Dortmund
Deutschland
DEA52

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5DYT23U0GV6

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Zu Auskünften zum Vergabeverfahren:
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Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (VMP) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des LWL-BLB ausschließlich die Kommunikationsfunktion des VMP (§ 11a EU VOB/A). Siehe auch "Kommunikation" in VVB 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Auskünfte werden bis zur Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen. Angenommen (siehe Fristen des Verfahrens im VMP).

Der LWL-BLB hält an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung fest. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.

Form der Angebote:
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Neben den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A sind die Angebot in einem allgemeingültigen Format einzureichen. Die Allgemeingültigkeit wird erfüllt mit folgenden Formaten:
1. PDF-Datei: Portable Document Format, plattformunabhängiges Dateiformat für Dokumente (Dies umfasst auch ein handschriftlich ausgefülltes eingescanntes Angebot)

VORZUGSWEISE (zusätzlich):
2. GAEB-Datei: Format (*84) Angebotsabgabe - Die Bieter, die sich an dem Angebotsverfahren beteiligen, ergänzen das Leistungsverzeichnis mit ihren Preisen und Bietertextergänzungen

ACHTUNG:
Dateien mit der Endung "off" können von uns nicht eingelesen werden und stellen damit kein allgemeingültiges Format dar.

Damit ist die Form der Angebote gemäß § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 VOB/A eindeutig festgelegt. Abweichungen hiervon führen zum Ausschluss.

Angebotsschreiben Formblatt 213
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Entgegen der Angabe in Formblatt 211 ist das Formblatt 213 (Angebotsschreiben) nicht nur "soweit erforderlich" sondern zwingend ausgefüllt im Format PDF, rft, doc oder docx einzureichen. Auch ein gänzlich unbearbeitetes, mit den Vergabeunterlagen bereitgestelltes, Formblatt gilt als fehlend. Fehlt das Formblatt so ist die Formvorschrift gemäß § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 VOB/A nicht eingehalten und das Angebot muss ausgeschlossen werden. Dies deshalb, da der Bieter mit 213 wesentlichen Vertragsbedingungen zustimmt und die Nichtabgabe des 213 und anschließenden Nachforderung einer unzulässigen Nachverhandlung gleichkommen würde. Fehlen lediglich einzelne Angaben, wie z.B. die Handelsregisternummer, dann werden diese Daten, wenn die Nachforderung nicht ausgeschlossen wurde, gemäß § 16a (EU) nachgefordert.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

gemäß §§ 16 [EU] Abs. 1 Nr. 4 und 16a [EU] VOB/A

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

124.1: Referenznachweise (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Wie in 124 definiert:
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
- Ansprechpartner;
- Art der ausgeführten Leistung;
- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum;
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
- Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor weitere Referenzen zu fordern.

Mindestanforderung:
Die Referenzen müssen mit der auszuführenden Leistung vergleichbar sein.
Für die Beurteilung der Vergleichbarkeit sind zuerst und zur groben Einschätzung Art und Umfang der ausgeführten Leistungen heranzuziehen.
Darüber hinaus ist für eine vollständige Bewertung der Vergleichbarkeit die Leistungsbeschreibung der vorliegenden Vergabe heranzuziehen. Diese kann besondere Anforderungen oder Rahmenbedingungen enthalten, die die Vergleichbarkeit wesentlich beeinflussen.
Hinweis: Diese Anforderung gilt auch für Referenzen, die in Präqualifikationsverzeichnissen hinterlegt sind.

Definition der Vergleichbarkeit:
Vergleichbarkeit liegt vor, wenn die Referenzleistung nach Art, Umfang, technischen Anforderungen und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Bauleistung so ähnlich ist, dass aus ihr verlässlich auf die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters geschlossen werden kann.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

124.2: Nachweis zum Umsatz (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (vergleichbare Leistungen) als durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Sofern für das jüngste Geschäftsjahr noch kein festgestellter Jahresabschluss vorliegt, ist stattdessen das davorliegende Geschäftsjahr zu berücksichtigen.

Nachweis/Bestätigung durch Steuerberater (o.ä.).
Die Vorlage einer Bilanz ist nicht erforderlich.

Mindestanforderung:
....

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

124.3: Angaben zu Arbeitskräften (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, die im Bereich vergleichbarer Leistungen eingesetzt wurden, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.

Mindestanforderung:
....

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

124.4: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Erklärung, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß entrichtet wurden.

Nachweis:

Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, entsprechende Nachweise zu verlangen. Hierzu zählen insbesondere eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen tariflichen Sozialkasse sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.

Hinweis: Sofern keine Pflicht zur Beitragszahlung gegenüber einer tariflichen Sozialkasse besteht, ist dies zu erklären.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

124.5: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.

Nachweis:

Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer).

Sofern eine Eintragungspflicht besteht.

Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Sitzstaates.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

124.6 Berufsgenossenschaft. (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen anzufordern.

Sofern eine Mitgliedschaftspflicht besteht.

Finanzierung

Vertragserfüllungssicherheit und für Ausführungsmängel ist Sicherheit zu leisten. Im Detail wird auf die Vertragsbedingungen (Formblatt 14) verwiesen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vertragserfüllungssicherheit und für Ausführungsmängel ist Sicherheit i.H.v. 3,0 % zu leisten. Im Detail wird auf die BVB (Formblatt 214) verwiesen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung