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LWL - Hauptverwaltung (Geb. O); Sanierung; Fachplanung - Technische Ausrüstung (EL...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Antwort Nr 1 zu Bieterfragen Datum: 05.05.2025 - 07:25 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Wettbewerbsteilnehmer stellt nachfolgende Frage:
Antworten unter den Fragen:

Frage 1:

Honorarformblatt

In der Excel-Datei Honorarformblatt wird in Zeile 53+54 ein Zuschlag zu der folgenden Position vorgesehen.

Die Beschreibung lautet:

Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils eines Raumbuches


Umsetzung mit BIM/IFC

Was ist hiermit gemeint?

Handelt es sich bei diesem Projekt um ein BIM-Projekt?

Hierzu gibt es in der Projektbeschreibung, die aus der Leistungsbeschreibung hervorgeht, keine Erwähnung eines BIM-Projektes.

Auch in der Anlage zu § 6 "spezifische Leistungspflichten" gibt es zum Thema BIM keine weiteren Anforderungen wie etwa Planableitung aus dem Modell, Koordinationsabstimmungen, Kollisionsprüfungen, Kostenermittlung aus dem Modell.

Antwort: Ja, die Baumaßnahme soll als BIM-Projekt durchgeführt werden.




Frage 2:

Besondere Leistung

In der Leistungsbeschreibung ist der Punkt "Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils eines Raumbuches" unter Besondere Leistungen nicht angehakt.

Handelt es sich hierbei um eine Bedarfsposition?

Antwort: Nein, das "Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils eines Raumbuches" wurde irrtümlich nicht angehakt, diese Leistung ist somit keine Bedarfsposition.




Frage 3:

BIM/IFC

Wenn es sich hier um ein BIM-Projekt oder die Planung nach der BIM-Methodik handeln sollte, benötigten wir ein Gebäudemodell des Planers/Architekten.

Würde uns dieses mitgeliefert?

Antwort: Ja, Sie würden vom Planer/Architekten ein Gebäudemodell (IFC-Schnittstelle) erhalten.



Frage 4:

Anlage 3-CAD

In der Anlage 3-CAD werden unter Punkt 1.2 die in der LWL-BLB eingesetzten Softwares aufgelistet.

Sind diese Vorgaben auch für die TGA-Planung bindend, oder können wir alternativ gleichwertige Softwares nutzen?

Antwort: Ja, Sie können alternativ gleichwertige Software nutzen.




Anmerkung:

Der Anhang 1.01 "Test-/Auftragsprotokoll zum CAD-Datenaustausch" liegt uns nicht vor. "

Antwort: Die Testdatei würde Ihnen erst im Auftragsfall zur Verfügung gestellt.


Hierzu die Antwort des/der zuständigen Planer/in:


Freundliche Grüße

i.A. Andreas Belke
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
LWL - Bau- und Liegenschaftsbetrieb
LWL - BLB - Vergabe- u. Vertragsmanagement
Warendorfer Straße 24
48145 Münster

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Betreff: Änderung der Vergabeunterlagen Datum: 18.04.2025 - 11:38 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Vergabeunterlagen wurden geändert:

Die Mindestanforderung Umsatz wurde von 1.000.000 EUR auf 500.000 Euro reduziert.

Die Datei Eignungsnachweise.docx wurde ausgetauscht.


Freundliche Grüße

i.A. Andreas Belke
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
LWL - Bau- und Liegenschaftsbetrieb
LWL - BLB - Vergabe- u. Vertragsmanagement
Warendorfer Straße 24
48145 Münster

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