Wartungsarbeiten am 12.05. von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
LWL - Hauptverwaltung (Geb. O); Sanierung; Fachplanung - Technische Ausrüstung (EL...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.05.2025
14.05.2025 11:00 Uhr
14.05.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

LWL - Bau- und Liegenschaftsbetrieb (LWL-BLB)
DE126 118252
Warendorfer Straße. 24
48145
Münster
Deutschland
DEA33
BLB - Vergabe- und Vertragsmanagement
lwl-blb.vergabestelle@lwl.org
+49 2515915735

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
000
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Fachplanung - Technische Ausrüstung (ELT + NT) LP 2 bis 8

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) plant eine umfassende Grundsanierung eines bestehenden Bürogebäudes in Münster.
Im Rahmen dieser Sanierung ist die Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung für die Bereiche Elektro- und Nachrichtentechnik
sowie Förderanlagen durchzuführen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Münster
Deutschland
DEA51

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5DYT516B030

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

1) Evtl. auftretende Fragen sind über die Kommunikationsfunktion ("Nachrichten") des Vergabemarkplatzes zu stellen. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls über die v. g. Kommunikationsfunktion. Fragen, Nachrichten auf anderen Arten (z.B. E-Mail) werden nichtbeantwortet; 2) Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens von den Bietern / Bietergemeinschaften vorgelegten Unterlagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum der Vergabestelle über. Die eingereichten Unterlagen verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nicht 3) Auf die Angaben zur Nachforderung wird verwiesen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

58
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende oder unvollständige Unterlagen werden innerhalb einer Frist von 6 Tagen nachgefordert. Falsche Angaben werden nicht nachgefordert und damit korrigiert Auf die Rechtswirkung der Nichterfüllung wird hingewiesen.

ACHTUNG:
Nachfolgende Unterlagen werden nicht nachgefordert:
1. Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx
2. Fragebogen zur Leistungsbewertung.xlsx
3. Honorarformblatt.xlsx
Diese Dateien sind vollständig ausgefüllt zurückzugeben.

Werden diese Daten in anderen allgemein lesbaren Formaten abgegeben, so werden diese Daten akzeptiert. Gleichwohl wird dadurch die Wertung der "digitalen Affinität" reduziert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Wie vor!

Wie vor!

Dieser Auschluss Grund kommt aus folgenden gründen in Betracht:

Wahrung der Gleichbehandlung:
Ein einheitlicher Maßstab bei der Prüfung von Angeboten stellt sicher, dass alle Bieter die gleichen Chancen haben und keine unzulässigen Vorteile entstehen.

Rechtssicherheit:
Einhaltung formaler Anforderungen minimiert das Risiko rechtlicher Anfechtungen und sorgt dafür, dass das Vergabeverfahren im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht.

Effizienz im Verfahren:
Formale Ausschlussgründe helfen, den Prüfungsaufwand zu begrenzen, indem Angebote aussortiert werden, die grundlegende Anforderungen nicht erfüllen und daher keine ernsthaften Erfolgsaussichten haben.

Transparenz:
Klare Kriterien schaffen Vertrauen in die Vergabeprozesse, indem sie sicherstellen, dass Entscheidungen nachvollziehbar und dokumentierbar sind.

Sicherstellung der Eignung:
Angebote, die formale Anforderungen nicht erfüllen, können Hinweise darauf geben, dass der Bieter möglicherweise nicht in der Lage ist, die Anforderungen des Auftrags zu erfüllen.

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Wie vor!

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Befähigung zur Berufsausübung

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot im Rahmen eines von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucks (genauere Angabe in den Unterkriterien) Daten/Unterlagen einreichen:

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen ei-nes vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben vorzulegen:

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Einzureichnende Unterlagen/Nachforderung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zurückzugeben sind alle Unterlagen, die in der Rubrik:
"Vom Unternehmen auszufüllende und mit dem Angebot abzugebende Dokumente"
genannt sind.
Fehlende oder unvollständige Unterlagen werden innerhalb einer Frist von 6 Tagen nachgefordert. Falsche Angaben werden nicht nachgefordert und damit korrigiert Auf die Rechtswirkung der Nichterfüllung

ACHTUNG:
Nachfolgende Unterlagen werden nicht nachgefordert:
1. Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx
2. Fragebogen zur Leistungsbewertung.xlsx
3. Honorarformblatt.xlsx
Diese Dateien sind vollständig ausgefüllt zurückzugeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung