Dieser Auschluss Grund kommt aus folgenden gründen in Betracht:
Wahrung der Gleichbehandlung:
Ein einheitlicher Maßstab bei der Prüfung von Angeboten stellt sicher, dass alle Bieter die gleichen Chancen haben und keine unzulässigen Vorteile entstehen.
Rechtssicherheit:
Einhaltung formaler Anforderungen minimiert das Risiko rechtlicher Anfechtungen und sorgt dafür, dass das Vergabeverfahren im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht.
Effizienz im Verfahren:
Formale Ausschlussgründe helfen, den Prüfungsaufwand zu begrenzen, indem Angebote aussortiert werden, die grundlegende Anforderungen nicht erfüllen und daher keine ernsthaften Erfolgsaussichten haben.
Transparenz:
Klare Kriterien schaffen Vertrauen in die Vergabeprozesse, indem sie sicherstellen, dass Entscheidungen nachvollziehbar und dokumentierbar sind.
Sicherstellung der Eignung:
Angebote, die formale Anforderungen nicht erfüllen, können Hinweise darauf geben, dass der Bieter möglicherweise nicht in der Lage ist, die Anforderungen des Auftrags zu erfüllen.