1) Sämtliche Angaben ("Bewerbungsangaben" und die Angaben zu den Referenzen 1 bis 3) sind verbindlich in der Datei "Bewerbungs-_und_Referenzangaben.xlsx" einzutragen. Geforderte Nachweise sind als Anlagen beizufügen. Die ausgefüllte Datei "Bewerbungs-_und_Referenzangaben.xlsx" ist im Originalformat einzureichen und darf nicht verändert werden. Lediglich die ausfüllbaren Formularfelder dürfen "geändert"/ausgefüllt werden.
2) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen, Nachweise und Referenzen berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen bleiben bei der Wertung unberücksichtigt;
3) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen;
4) Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt;
5) Evtl. auftretende Fragen sind über die Kommunikationsfunktion ("Nachrichten") des Vergabemarkplatzes zu stellen. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls über die v. g. Kommunikationsfunktion. Fragen, Nachrichten auf anderen Arten (z.B. E-Mail) werden nichtbeantwortet;
6) Die Anträge auf Teilnahme sind ausschließlich elektronisch fristgerecht über den Vergabemarkplatz mit dem "Bietertool" einzureichen;
7) Die erforderlichen Angaben, Erklärungen sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern, deren Leistungsfähigkeit sich der Bewerber zum Nachweis seiner eigenen Leistungsfähigkeit (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der Nachunternehmer nachzuweisen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des von einem bevollmächtigten Vertreter signierten Teilnahmeantrags oder Teilnahmeanträge nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Im späteren Verhandlungsverfahren führen "nachgemeldete" Nachunternehmer zum Ausschluss.
8) Es wird für die Abgabe der Angebote eine kürzere Angebotsfrist vereinbart (§17 Abs. 7 VgV)
9) Geplante Zahl der Bewerber:
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Spanne von 1 bis 3
Objektive Kriterien für die
Auswahl der begrenzten
Zahl von Bewerbern
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Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen
(Datei: Bewerbungs-_und_Referenzangaben.xlsx) beschrieben. Soweit die
Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die
Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die
Anforderungen, so entscheidet Kriterium "Mitarbeiter", danach "Umsatz", danach
"Referenz 1", dann "Referenz 2" und zum Schluss "Referenz 3". Sollte nun immer
noch eine Punktgleichheit vorliegen erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden
Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).