Liefern, Montieren und Warten von Lichtrufanlagen
Liefern, Montieren und Warten der Anlagen
Vertragslaufzeit 2 Jahre - mit der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr, wenn kein Vertragspartner fristgerecht die Kündigung des Vertrages ausspricht.
Liegenschaften des LWL in Westfalen-Lippe
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Form der Angebote:----------------------------------------------Die Angebot sind in einem allgemeingültigen Format einzureichen. Die Allgemeingültigkeit wird erfüllt mit folgenden Formaten::1. PDF-Datei: Portable Document Format, plattformunabhängiges Dateiformat für Dokumente (Dies umfasst auch ein handschriftlich ausgefülltes eingescanntes Angebot)
VORZUGSWEISE (zusätzlich):2. GAEB-Datei: Format (*84) Angebotsabgabe - Die Bieter, die sich an dem Angebotsverfahren beteiligen, ergänzen das Leistungsverzeichnis mit ihren Preisen und Bietertextergänzungen
ACHTUNG:Dateien mit der Endung "off" können von uns nicht eingelesen werden und stellen damit kein allgemeingültiges Format dar.
Zu Auskünften zum Vergabeverfahren:Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (VMP) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des LWL-BLB ausschließlich die Kommunikationsfunktion des VMP (§ 3 UVgO).Auskünfte werden bis zur Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen. Angenommen (siehe Fristen des Verfahrens im VMP). Der LWL-BLB hält an der Kommunikation über die Funktion des VMP bis zur Zuschlagerteilung fest.
gemäß §§ 16 [EU] Abs. 1 Nr. 4 und 16a [EU] VOB/A
Eignung - Eignungsnachweise
Technisch / Erreichbarkeit / Support - techn. und betriebliche Eignung des Bieters zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Sanktionspaket der EU - Eigenerklärung (523): Angabe des Bieters in 523 EU 08-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docx