Freianlagenplanung LP 1 bis 9
Gegenstand der Vergabe sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 40 HOAI für die Freianlagenplanung im Rahmen der Erweiterung der LWL-Tagesklinik Gronau durch Errichtung eines zweigeschossigen Anbaus mit Verbindung an den Bestandsbau.
Die Vergabe erfolgt im Offenen Verfahren gemäß § 15 VgV in Verbindung mit den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Eine Begrenzung der Zahl der Teilnehmer findet nicht statt. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Verhandlungen sind nicht vorgesehen.
Die Planungsaufgabe umfasst die vollständige Freianlagenplanung für den Neubau. Grundlage sind die vorliegenden Entwurfsüberlegungen sowie die technischen und funktionalen Anforderungen an eine Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Die Leistungen sind unter Beachtung der einschlägigen technischen Regelwerke, insbesondere der DIN-Normen, der Eurocodes sowie der bauordnungsrechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, zu erbringen. Wirtschaftlichkeit, Dauerhaftigkeit und Wartungsfreundlichkeit der Konstruktion sind zu berücksichtigen.
Die Planung hat die vorgesehenen Terminziele zu berücksichtigen und ist so zu strukturieren, dass eine termingerechte Ausschreibung und Realisierung gewährleistet ist.
Mit Angebotsabgabe erkennen die Bieter die Vergabeunterlagen, die vorgesehenen Vertragsbedingungen.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Die Angaben sind im Zuschlagskriterien der einzureichenden Unterlagen zu machen. Die nachfolgenden Fragen sind im Auftragsfall Vertragsgegenstand.
Alle Unterkriterien zu diesem Kriterium werden separat bewertet. Die Angaben sind in der Datei Wertungsnachweise.docx einzutragen.
BewertungsgegenstandSicherstellung der kurzfristigen persönlichen Präsenz der benannten Projektleitung oder eines gleichwertig qualifizierten Vertreters am Projektstandort auf Anforderung des Auftraggebers.
BewertungsmaßstabMaßgeblich ist die vom Bieter angegebene maximale Reaktions- und Fahrzeit in Stunden zwischen Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (an Werktagen zwischen 8:00 und 16:00 Uhr) und Eintreffen am Projektstandort der LWL-Klinik Warstein.
Die Zeitangabe hat realistisch und verbindlich zu erfolgen.
Bewertung
10 Punkte:Terminwahrnehmung vor Ort innerhalb von 1 Stunde
8 Punkte:Terminwahrnehmung vor Ort innerhalb von 2 Stunden
4 Punkte:Terminwahrnehmung vor Ort innerhalb von 4 Stunden
0 Punkte:Terminwahrnehmung erst nach mehr als 4 Stunden
Das Vergabeverfahren wird digital abgewickelt, der LWL-BLB arbeitet papierlos. Daher ist es für den LWL-BLB von Bedeutung das zukünftige Vertragspartner, mit digitalen Instrumenten sehr gut umgehen können. Deshalb wird in diesem Verfahren gewertet, ob die vorgegeben Dateien zur Abfrage der Eignungs-, Wertungsaspekte und des Honorars sachgerecht ausgefüllt wurden. Sachgerecht bedeutet hierbei, dass die Excel-Dateien digital ausgefüllt und wieder zur Verfügung gestellt wurden. PDF auch in Konvoluten ist nicht sachgerecht.
Im Einzelnen:Wurde die Datei "Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx", "Fragebogen zur Leistungsbewertung.xlsx" und das "Honorarformblatt.xlsx" sachgerecht ausgefüllt: 3 Punkte
Wurden nur 2 Dateien sachgerecht ausgefüllt: 2 Punkte
Bei nur einer Datei: 1 Punkte
Keine Datei: 0 Punkte
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1) Evtl. auftretende Fragen sind über die Kommunikationsfunktion ("Nachrichten") des Vergabemarkplatzes zu stellen. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls über die v. g. Kommunikationsfunktion. Fragen, Nachrichten auf anderen Arten (z.B. E-Mail) werden nichtbeantwortet;
2) Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens von den Bietern / Bietergemeinschaften vorgelegten Unterlagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum der Vergabestelle über. Die eingereichten Unterlagen verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nicht
3) Auf die Angaben zur Nachforderung wird verwiesen.