Rahmenvertrag über die Erneuerung, Wartung und Instandhaltung eines Straßenbeleuch...
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Sundern
Rathausplatz 1
59846
Sundern
Deutschland
DE 269 08 75 73
Abteilung 2.2 - Vergabeservice
Herrn Merten
+49 293381-129
+49 293381-111
vergabe@stadt-sundern.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5VDYHF24SW1

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5VDYHF24SW1/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Erneuerung, Wartung, Instandhaltung

Umfang der Leistung
Erneuerung, Unterhaltung und Modernisierung des Straßenbeleuchtungsnetzes der Stadt Sundern

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Stadt Sundern
Rathausplatz 1
59846
Sundern

Die Arbeiten sind im gesamten Stadtgebiet Sundern zu erledigen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2030

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2030

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Eignungs- und Zuverlässigkeitsnachweise werden nur von den Bietern gefordert, welche in die engere Wahl zur Erteilung des Zuschlags gelangen.
Insofern reichen Sie bitte mit Abgabe Ihrer Angebotsunterlagen nur das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben und das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis ein.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mit dem Angbebot sind keine einschlägigen Nachweise einzureichen.
Die Stadt Sundern behält sich jedoch vor, bei der Entscheidung über den Zuschlag von den Bietern in der engeren Wahl vorab Einzelnachweise zu fordern.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mit dem Angbebot sind keine einschlägigen Nachweise einzureichen.
Die Stadt Sundern behält sich jedoch vor, bei der Entscheidung über den Zuschlag von den Bietern in der engeren Wahl vorab Einzelnachweise zu fordern.

Sonstige

Mit dem Angbebot sind keine einschlägigen Nachweise einzureichen.
Die Stadt Sundern behält sich jedoch vor, bei der Entscheidung über den Zuschlag von den Bietern in der engeren Wahl vorab Einzelnachweise zu fordern.

Vorzulegende Nachweise:
VHB 521 - Eigenerklärung Ausschlussgründe; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Rechnung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang bei der Stadt Sundern.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Es werden keinen Kautionen und/oder Sicherheiten gefordert,

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bietergemeinschaften wird keine Rechtsform vorgeschrieben. Es wird jedoch die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners verlangt. Dieser muss für die Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter (§§ 164 ff. BGB) handeln können und für diese insbesondere Erklärungen abgeben dürfen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

19.11.2026 11:30 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Bindefrist des Angebots

17.12.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

19.11.2026 11:30 Uhr

Rathaus Sundern, Rathausplatz 1, 59846 Sundern

Zur elektronischen Angebotsöffnung sind keine Bieter, oder sonstige Personen zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Jegliche Kommunikation wie z.B. Bieterfragen, ist ausschließlich über die Vergabeplattform abzuwickeln.

Die Stadt Sundern prüft die Eignung und Zuverlässigkeit der Bieter. Sie behält sich vor, Angebote nicht zu berücksichtigen, wenn Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit für die Auftragsausführung infrage stellen (z. B. Eintragungen im Wettbewerbsregister). Den betroffenen Unternehmen wird vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Bieter, welche sich die Vergabeunterlagen ohne Registrierung vom Vergabeportal www.vergabe-westfalen.de aus dem Internet herunterladen, erhalten technisch bedingt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen). Insofern wird allen Teilnehmern am Verfahren geraten, sich beim vorgenannten Vergabeportal mit Angabe einer aktuell gültigen e-mail Adresse zu registrieren. Sämtliche Vergabeunterlagen sind vor Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend über das Vergabeportal herunterzuladen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet. Die Angebotsunterlagen sind an den dazu vorgesehenen Stellen durch die jeweils entsprechend bevollmächtigte Person zu unterzeichnen und als eingescannte Datei (im pdf-Format) hochzuladen. Der/Die Bewerber(in) / der/ die Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben im Teilnahmeantrag. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Der/Die Auftraggeber(in) behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Wenn der ursprüngliche Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt, wird die Stadt Sundern die Ausführung des Auftrages dem im Verfahren nächst günstigen Bieter antragen.

Sollten zwei Angebote mit gleichlautenden Preisen eingehen, entscheiden in absteigender Reihenfolge:

a) die Kriterienwertung
b) Losentscheid

über die Zuschlagserteilung.

Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist.

Die Stadt Sundern behält es sich vor, nach Eingang der Angebote mit den beteiligten Bietern über den Inhalt der Angebote zu verhandeln. Ein Anspruch seitens der Bieter auf Durchführung von Verhandlungen besteht jedoch nicht.

Die durch den Bieter in seinem Angbotsunterlagen aufgeführten Zahlungsbedingungen werden nicht Vertragsgrundlage.

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