Kauf von zwei neuen Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 10.
Die Fahrzeuge müssen die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der DIN EN 1846-1, DIN 1846-2, DIN SPEC 14502-1:2016-12 und DIN 14530 Teil 26 erfüllen.
Die Fahrzeuge müssen dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, der StVZO sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Neben den gültigen und anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere folgende Regeln, Vorschriften und Normen einzuhalten. Abweichungen sind nur im Einzelfall nach Absprache zulässig. - DIN EN 1846-1:2011-07 - DIN EN 1846-2:2013-05 - DIN EN 1846-3:2013-11 -DIN 14502-2 :2024-04 -DIN 14502-3:2022-03 - DIN 14530-26:2019-11 - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EMV Richtlinie 2004/104/EG (für Fahrbetrieb) im Übrigen EMVG in der aktuellen Fassung - StVZO - Vorschriften über elektrische Anlegen VDE-/DIN-Normen - UVV Feuerwehr DGUV Vorschrift 49 - UVV Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70
Verwendung umweltfreundlich hergestellter Bauteile, Verwendung umweltfreundlicher Betriebsstoffe.
Nachweis über die Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521)
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Bieter, welche sich die Vergabeunterlagen ohne Registrierung vom Vergabeportal www.vergabe-westfalen.de aus dem Internet herunterladen, erhalten technisch bedingt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen). Insofern wird allen Teilnehmern am Verfahren geraten, sich beim vorgenannten Vergabeportal mit Angabe einer aktuell gültigen e-mail Adresse zu registrieren. Sämtliche Vergabeunterlagen sind vor Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend über das Vergabeportal herunterzuladen.
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet. Die Angebotsunterlagen sind an den dazu vorgesehenen Stellen durch die jeweils entsprechend bevollmächtigte Person zu unterzeichnen und als eingescannte Datei (im pdf-Format) hochzuladen. Der/Die Bewerber(in) / der/ die Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben im Teilnahmeantrag. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Der/Die Auftraggeber(in) behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen sind spätestens 7 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu beantragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Die durch den Bieter in seinem Angbotsunterlagen aufgeführten Zahlungsbedingungen werden nicht Vertragsgrundlage.
Fehlende, oder unklare Preisangaben werden nicht nachgefordert.
VGV -Offenes Verfahren - Befähigung Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
VGV -Offenes Verfahren - Technische Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
VGV -Offenes Verfahren - Wirtschaftl. Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Die Bezahlung der Rechnung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang bei der Stadt Sundern.
Die Kommunikation wie z.B. Bieterfragen, ist ausschließlich über die Vergabeplattform abzuwickeln.
Die Stadt Sundern prüft die Eignung und Zuverlässigkeit der Bieter. Sie behält sich vor, bei Zweifeln an Eignung und Zuverlässigkeit, diese Angebote nicht zu berücksichtigen.
Wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt, wird die Stadt Sundern die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern antragen, welche im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben,
Der Nachweis zur Zuverlässigkeit kann zunächst über eine Eigenerklärung "Ausschlussgründe" erbracht werden. Die Stadt Sundern behält sich vor, bei der Entscheidung über den Zuschlag von den Bietern in der engeren Wahl vorab Einzelnachweise zu fordern.
Sollten zwei Angebote mit gleichlautenden Preisen eingehen, entscheiden in absteigender Reihenfolge:
a) die Kriterienwertungb) Losentscheid
über die Zuschlagserteilung.