Wenn der ursprüngliche Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt, wird die Stadt Sundern die Ausführung des Auftrages dem im Verfahren nächst günstigen Bieter antragen.
Sollten zwei Angebote mit gleichlautenden Preisen eingehen, entscheiden in absteigender Reihenfolge:
a) die Kriterienwertung
b) Losentscheid
über die Zuschlagserteilung.
Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, hat vor Zuschlagserteilung die Urkalkulation seines Angebotes bei der Stadt Sundern einzureichen.