Erd- und Abbrucharbeiten für den Neubau eines Trinkwasserbehälters
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Sundern
Rathausplatz 1
59846
Sundern
Deutschland
DE 269 08 75 73
Abteilung 2.2 - Vergabeservice
Herrn Merten
+49 293381-129
+49 293381-111
vergabe@stadt-sundern.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5VYTGETE3VH

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5VYTGETE3VH/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Erd- und Abbrucharbeiten

Umfang der Leistung
Ausschachtungs-, Verfüllarbeiten und Leitungsbau für einen neuen Hochbehälter, sowie Rückbau des alten Hochbehälters.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Stadt Sundern
Hessenweg
59846
Sundern

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Erdarbeiten sind bis zum 27.12.2026 fertig zu stellen.
Der Rückbau des alten Hochbehälters muss bis zum Ende des Frühjahres 2027 erfolgt sein.

Laufzeit bzw. Dauer

20.04.2026
27.12.2026

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

20.04.2026
27.12.2026

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Eignungs- und Zuverlässigkeitsnachweise werden nur von den Bietern gefordert, welche in die engere Wahl zur Erteilung des Zuschlags gelangen.

Insofern reichen Sie bitte mit Abgabe Ihrer Angebotsunterlagen nur das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben und das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis ein.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mit dem Angbebot sind keine einschlägigen Nachweise einzureichen.
Die Stadt Sundern behält sich jedoch vor, bei der Entscheidung über den Zuschlag von den Bietern in der engeren Wahl vorab Einzelnachweise zu fordern.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mit dem Angbebot sind keine einschlägigen Nachweise einzureichen.
Die Stadt Sundern behält sich jedoch vor, bei der Entscheidung über den Zuschlag von den Bietern in der engeren Wahl vorab Einzelnachweise zu fordern.

Sonstige

Mit dem Angbebot sind keine einschlägigen Nachweise einzureichen.
Die Stadt Sundern behält sich jedoch vor, bei der Entscheidung über den Zuschlag von den Bietern in der engeren Wahl vorab Einzelnachweise zu fordern.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Rechnung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang bei der Stadt Sundern.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Es gelten die in den besonderen Vertragsbedingungen (Formular 214) festgelegten Bedingungen.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bietergemeinschaften wird keine Rechtsform vorgeschrieben. Es wird jedoch die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners verlangt. Dieser muss für die Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter (§§ 164 ff. BGB) handeln können und für diese insbesondere Erklärungen abgeben dürfen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

19.03.2026 11:30 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Bindefrist des Angebots

16.04.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

19.03.2026 11:30 Uhr

Rathaus Sundern, Rathausplatz 1, 59846 Sundern

Zur elektronischen Angebotsöffnung sind keine Bieter, oder sonstige Personen zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Jegliche Kommunikation wie z.B. Bieterfragen, ist ausschließlich über die Vergabeplattform abzuwickeln.

Die Stadt Sundern prüft die Eignung und Zuverlässigkeit der Bieter, deren Angebote in die Auswahl zur Erteilung des Zuschlags gelangen. Sie behält sich vor, Angebote nicht zu berücksichtigen, bei welchen Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit für die Auftragsausführung infrage stellen (z. B. Eintragungen im Wettbewerbsregister). Den betroffenen Unternehmen wird vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Bieter, welche sich die Vergabeunterlagen ohne Registrierung vom Vergabeportal www.vergabe-westfalen.de aus dem Internet herunterladen, erhalten technisch bedingt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen). Insofern wird allen Teilnehmern am Verfahren geraten, sich beim vorgenannten Vergabeportal mit Angabe einer aktuell gültigen e-mail Adresse zu registrieren.

Wenn der ursprüngliche Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt, wird die Stadt Sundern die Ausführung des Auftrages dem im Verfahren nächst günstigen Bieter antragen.

Sollten zwei Angebote mit gleichlautenden Preisen eingehen, entscheiden in absteigender Reihenfolge:

a) die Kriterienwertung
b) Losentscheid

über die Zuschlagserteilung.

§ 4 Abs. 8 VOB/B, demnach hat der Auftragnehmer die Leistung grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist.

Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, hat vor Zuschlagserteilung die Urkalkulation seines Angebotes bei der Stadt Sundern einzureichen.

Die Stadt Sundern behält es sich vor, nach Eingang der Angebote mit den beteiligten Bietern über den Inhalt der Angebote zu verhandeln.

Die durch den Bieter in seinem Angbotsunterlagen aufgeführten Zahlungsbedingungen werden nicht Vertragsgrundlage.

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