Verfahrensangaben

Liefervertrag Energie für das Straßenbeleuchtungsnetz der Stadt Sundern

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Sundern
0595800440443100111
Rathausplatz 1
59846
Sundern
Deutschland
DEA57
Abteilung 2.2 - Vergabeservice
vergabe@stadt-sundern.de
+49 293381-129
+49 293381-111

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Hochsauerlandkreis
0595580032032-31002-53
Steinstraße 27
59872
Meschede
Deutschland
DEA57
Fachdienst 11
post@hochsauerlandkreis.de
+4929194-0
+4929194-1140

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle der Vergabekammer
claudia.wienstroeer@brms.nrw.de
+49 2514112735
+49 25141182735

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34993000-4
34993000-4
71314000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Sundern schreibt die Stromlieferung für die
Straßenbeleuchtung der Abnahmestellen der Stadt Sundern mit Lieferbeginn 1. Januar 2026 im Offenen Verfahren aus.

Die Stromlieferung erfolgt im Rahmen eines All-inclusive-Vertrages (Stromlieferung einschließlich Netznutzung).

Das Volumen der Ausschreibung beträgt insgesamt rd. 680.000 kWh/Jahr.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Lieferleistung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
59846 Sundern
Deutschland
DEA57

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Teil der Vertragsbedingungen, festgelegt im Punkt 3.2 der Leistungsbeschreibung (Lieferung von Ökostrom)

Fairere Arbeitsbedingungen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette

Nachweis über die Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521)

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bieter, welche sich die Vergabeunterlagen ohne Registrierung vom Vergabeportal www.vergabe-westfalen.de aus dem Internet herunterladen, erhalten technisch bedingt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen). Insofern wird allen Teilnehmern am Verfahren geraten, sich beim vorgenannten Vergabeportal mit Angabe einer aktuell gültigen e-mail Adresse zu registrieren. Sämtliche Vergabeunterlagen sind vor Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend über das Vergabeportal herunterzuladen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet. Die Angebotsunterlagen sind an den dazu vorgesehenen Stellen durch die jeweils entsprechend bevollmächtigte Person zu unterzeichnen und als eingescannte Datei (im pdf-Format) hochzuladen. Der/Die Bewerber(in) / der/ die Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben im Teilnahmeantrag. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Der/Die Auftraggeber(in) behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen sind spätestens 7 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Jegliche Kommunikation wie z.B. Bieterfragen, ist ausschließlich über die Vergabeplattform abzuwickeln.

Wenn der ursprüngliche Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt, wird die Stadt Sundern die Ausführung des Auftrages dem im Verfahren nächst günstigen Bieter antragen.

Sollten zwei Angebote mit gleichlautenden Preisen eingehen, entscheiden in absteigender Reihenfolge:

a) die Kriterienwertung
b) Losentscheid

über die Zuschlagserteilung.

Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, hat vor Zuschlagserteilung die Urkalkulation seines Angebotes bei der Stadt Sundern einzureichen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

0
0

Größe der Unternehmen

0
0
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
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Überprüfung der Angebote

0
0
0