Wenn der ursprüngliche Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt, wird die Stadt Sundern die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses dem Bieter antragen, welcher im Vergabeverfahren das nächst wirtschaftlich annehmbare Angebot abgegeben hat.
Der Nachweis zur Zuverlässigkeit kann zunächst über eine Eigenerklärung "Ausschlussgründe" erbracht werden. Die Stadt Sundern behält sich vor, bei der Entscheidung über den Zuschlag von den Bietern in der engeren Wahl vorab Einzelnachweise zu fordern.
Sollten zwei Angebote mit gleichlautenden Preisen eingehen, entscheiden in absteigender Reihenfolge:
a) die Kriterienwertung
b) Losentscheid
über die Zuschlagserteilung.
§ 4 Abs. 8 VOB/B, demnach hat der Auftragnehmer die Leistung grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist.