Vorzulegende Nachweise:
Anforderungen an das eingesetzte Personal; Anforderungen an das eingesetzte Personal (Die eingesetzten Mitarbeiter müssen: die Voraussetzungen gemäß § 34a GewO erfüllen; über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen; ein gepflegtes Erscheinungsbild haben; während des Dienstes telefonisch erreichbar sein; im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein; die
erforderliche Zuverlässigkeit besitzen; durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer
nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen
Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind. Eine zusätzliche Sachkundeprüfung ist nicht notwendig.); Mit dem Angebot
Referenzen; Unternehmensreferenzen (Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit dem Angebot mindestens drei Referenzen über vergleichbare, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachte Leistungen vorzulegen. Als vergleichbar gelten insbesondere regelmäßig durchgeführte Schließ- und Kontrollgänge in Verwaltungsgebäuden, Schulen, Banken oder sonstigen öffentlich beziehungsweise sicherheitsrelevant genutzten Gebäuden. Die Referenzleistungen müssen hinsichtlich ihrer Art und ihres Umfangs mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sein. Mindestens eine der drei Referenzen muss einen Auftrag für einen öffentlichen Auftraggeber, beispielsweise eine Kommunalverwaltung, Schule oder
sonstige öffentliche Einrichtung, betreffen. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: -Name des Auftraggebers, -Art und Umfang der erbrachten Schließ- und Kontrolldienste, -Art und Anzahl der betreuten Objekte, -Leistungszeitraum, -Name und Kontaktdaten einer Ansprechperson beim Referenzgeber. Noch laufende Aufträge können als Referenz angegeben werden, sofern die vergleichbaren Leistungen zum Zeitpunkt
des Ablaufs der Angebotsfrist bereits seit mindestens sechs Monaten erbracht werden.); Mit dem Angebot
Handelsregisterauszug; Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung ist ein aktueller Handelsregisterauszug - sofern eine Eintragungspflicht besteht - oder ein
geeigneter Gewerbenachweis vorzulegen. Zusätzlich ist die für die Ausübung des Bewachungsgewerbes
erforderliche Erlaubnis gemäß § 34a GewO nachzuweisen.); Mit dem Angebot