| VO: | Sonstige | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die hier aufgeführte Bieterfrage ist bei der Stadt Rheine eingegangen und wird nachfolgend beantwortet:
Frage:
In den Honorarangebotsblättern ist unter "Anlage 8 Honorarblatt Elte" die Honorarzone für Freianlagen mit III Mitte vorgegeben.
Die Honorarzone III bildet unserer Ansicht nach nicht korrekt die Komplexität der Anforderungen an den Dorfplatz in Elte ab. Bei der vorliegenden Aufgabe handelt es sich u.E. um eine Planungsaufgabe mit hohen Anforderungen, die Sie richtigerweise in der Aufgabenbeschreibung auch so benennen:
- Qualifizierung des vorliegenden Bürgerentwurfs
- Erhalt und Stärkung der dörflichen Identität,
- Entwicklung eines multifunktionalen Veranstaltungs- und Begegnungsortes,
- Berücksichtigung aller Altersgruppen,
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität,
- klimaangepasste und klimaresiliente Freiraumgestaltung,
- Regenwasserbewirtschaftung und Schwammstadtprinzip,
- Förderung der Biodiversität,
- Barrierefreiheit,
- Berücksichtigung denkmalpflegerischer Anforderungen,
- wirtschaftliche und nachhaltige Umsetzung.
Die Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) der HOAI ordnet in der Objektliste "Freiflächen in Stad- und Ortslagen" mit besonderer Ausstattung eindeutig der Honorarzone IV zu.
"Die Planung der Freianlagen für Dorfplatz in Elte weist hohe Anforderungen auf, die eine Einordnung in die Honorarzone IV nach HOAI § 39 (Anlage 11) rechtfertigen. Dies begründet sich durch:
- Hohe gestalterische Anforderungen (Entwicklung eines multifunktionalen Veranstaltungs- und Begegnungsortes, identitätsstiftende Wirkung)
- Komplexe technische und ökologische Anforderungen (Barrierefreiheit, Klimaanpassung, Regenwasserbewirtschaftung)
- Besondere Nutzungsanforderungen (Aufenthaltsqualität, Ausstattung, Multifunktionalität)
Wir bitten Sie, die Einordnung zu prüfen.
Antwort:
Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir haben Ihre Argumentation und Einordnung geprüft. Wir bleiben allerdings bei der Einordnung in die Honorarzone III in der mittleren Stufe. Folgende Argumente sprechen für eine Einstufung in Honorarzone III:
1. Bestandsumbau statt Neuanlage
- Es handelt sich nicht um die Planung einer neuen Freianlage auf einem unbeplanten Gelände, sondern um die Umgestaltung eines bestehenden Dorfplatzes.
- Die Grundstrukturen sind bereits vorhanden und werden weiterentwickelt.
2. Einfache topographische Verhältnisse
- Der Platz weist keine nennenswerten Höhenunterschiede auf.
- Aufwendige Geländemodellierungen, Stützbauwerke oder komplexe Höhenanschlüsse sind nicht zu erwarten.
3. Keine außergewöhnlich komplexen Ingenieurbauwerke
- Es sind keine besonderen Wasseranlagen, Brücken, aufwendigen Bauwerke oder technisch anspruchsvollen Konstruktionen Bestandteil der Planung.
- Die Regenwasserbewirtschaftung erfolgt im üblichen Rahmen einer zeitgemäßen Freianlagenplanung und stellt heute keinen außergewöhnlichen Sonderfall mehr dar.
4. Planungsziele sind heute Regelstandard
- Klimaanpassung, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit, Biodiversität oder Schwammstadtprinzip sind mittlerweile regelmäßige Anforderungen an öffentliche Freianlagen.
- Diese Anforderungen führen für sich genommen nicht automatisch zu einer höheren Honorarzone.
5. Beteiligungsverfahren ist keine Bemessungsgrundlage der Honorarzone
- Die Bürgerbeteiligung erhöht zwar den Abstimmungsaufwand, ist jedoch kein Kriterium der Objektliste der HOAI zur Einstufung der Honorarzone.
- Der Umfang der Abstimmung wird vielmehr über die besonderen Leistungen abgebildet, nicht über die Honorarzone.
6. Qualifizierung eines vorhandenen Entwurfs
- Grundlage der Planung ist bereits ein Bürgerentwurf.
- Die Aufgabe besteht in dessen fachlicher Überarbeitung und Konkretisierung, nicht in einer vollständig freien konzeptionellen Neuplanung.
7. Besondere Ausstattung allein genügt nicht
- Der Verweis auf Anlage 11 der HOAI greift zu kurz.
- Die dort genannten Beispiele für Honorarzone IV beziehen sich auf Freianlagen mit überdurchschnittlich hohen gestalterischen und technischen Anforderungen. Maßgeblich ist stets die Gesamtbetrachtung des Objekts.
- Die geplante Erneuerung eines vorhandenen Dorfplatzes mit üblicher Ausstattung erreicht diese Schwelle nach Auffassung der Stadt Rheine nicht.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Sebastian Mecklenburg
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Stadt Rheine ist folgende Bieterfrage eingegangen:
Nach Sichtung der Angebotsunterlagen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass diese unvollständig sind.
Laut der Anfrage zur Angebotsabgabe fehlen folgende Unterlagen:
- Zusammenstellung der Angebotsunterlagen (Formular 325)
- Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW (Formular 511)
Unter Punkt 5.1 "Inhalte Angebot" werden gemäß Leistungsbeschreibung folgende Unterlagen gefordert:
- "Drei Büroreferenzen zu abgeschlossenen Umsetzungen barrierearmer Freiflächen als Eignungskriterium, davon mindestens eine mit Beteiligungsverfahren (nicht älter als fünf Jahre)"
- "Angaben zu Erfahrung und drei persönliche Referenzen zum Bearbeiter/Team"
- "Inhaltliches Umsetzungskonzept für die Beteiligung gemäß Punkt 4.1.1"
Aus der Leistungsbeschreibung gehen lediglich Anforderungen hinsichtlich der Anzahl der einzureichenden Referenzen sowie der zeitlichen Aktualität (nicht älter als fünf Jahre) hervor. Darüber hinaus werden keine weiteren Mindestangaben oder Inhalte benannt, die für die Büro- und Personenreferenzen einzureichen sind.
Auch hinsichtlich des geforderten inhaltlichen Umsetzungskonzeptes gemäß Punkt 4.1.1 ist nicht eindeutig ersichtlich, welcher Umfang für die Ausarbeitung des Konzeptes vorgesehen ist.
Wir bitten daher um Mitteilung, welche konkreten Angaben zu den geforderten Referenzen sowie welche Inhalte und Anforderungen an das Umsetzungskonzept erwartet werden bzw. ob hierfür entsprechende Formblätter, Vorlagen oder ergänzende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Für eine entsprechende Ergänzung der Unterlagen und eine Rückmeldung bedanken wir uns im Voraus.
Hierzu wird folgende Antwort gegeben:
Der Hinweis auf die Formulare 325 und 511 erfolgte leider versehentlich. Diese Formulare sind nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens
Drei Büroreferenzen zu abgeschlossenen Umsetzungen barrierearmer Freiflächen als Eignungskriterium, davon mindestens eine mit Beteiligungsverfahren (nicht älter als fünf Jahre)
Diese werden, wie der Ausschreibung zu entnehmen ist als Eignungskriterium gewertet.
Die persönlichen Referenzen sind ebenfalls beschrieben: "Die Personen des Projektteams, sowie evtl. die Projektpartner, sind einzeln mit ihrer jeweiligen Berufserfahrung und mit drei Einzelreferenzen aufzuführen." Die Referenzen der Projektmitarbeiter sollten sich im besten Falle auf Aufgaben mit ähnlichen Inhalten beziehen.
Die Inhalte des einzureichenden Konzepts sind unter 4.1.1 ausführlich beschrieben. Es sollen im Rahmen der besonderen Leistungen folgende Punkte erarbeitet und dargestellt werden:
- Erarbeitung eines Konzeptes für die Vorbereitung, den Ablauf und die Auswertung der Beteiligungsschritte
- Fachliche Auswertung und kritische Prüfung der vorliegenden Beteiligungsergebnisse
- Konzeption und Durchführung von bis zu drei Werkstatt-/Dialogformaten
- Abstimmungen mit Dorfgemeinschaft, Kirchengemeinde, Politik und Denkmalpflege
- Erstellung von Präsentations- und Visualisierungsmaterial
- Dokumentation der Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse
Die Darstellung soll in textlicher Form erfolgen. Es gibt hier keine Vorlage. Gleiches gilt für die Referenzen. Hier können Sie eine geeignete Darstellungsform wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Mecklenburg
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der nachfolgende Hinweis eines Bieters ist bei der Stadt Rheine eingegangen:
Nachricht:
Bei der Durchsicht der Unterlagen ist uns aufgefallen, dass die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 4.1 aufgeführten Besonderen Leistungen (u. a. Beteiligungskonzept, Werkstatt-/Dialogformate, Abstimmungen, Dokumentation und Visualisierung) im Honorarblatt lediglich als eine pauschale Position abgefragt werden.
Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Leistungsbestandteile und des damit verbundenen Aufwands möchten wir anregen, die Besonderen Leistungen im Honorarblatt in Einzelpositionen abzufragen bzw. deren getrennte Bepreisung zuzulassen.
Eine differenzierte Aufstellung würde aus unserer Sicht die Kalkulation für alle Bieter transparenter und nachvollziehbarer gestalten,
den unterschiedlichen Umfang der einzelnen Leistungen angemessen abbilden und im weiteren Projektverlauf eine klare Zuordnung und Abrechnung der Leistungen erleichtern.
Um eine vergleichbare Honorarkalkulation zu erhalten möchten wir dazu anregen, die einzelnen Positionen mit einem geschätzten Stundenaufwand je Leistung zu versehen.
-Erarbeitung eines Konzeptes für die Vorbereitung, den Ablauf und die Auswertung der Beteiligungsschritte
- Fachliche Auswertung und kritische Prüfung der vorliegenden Beteiligungsergebnisse
-Konzeption und Durchführung von bis zu drei Werkstatt-/Dialogformaten
- Abstimmungen mit Dorfgemeinschaft, Kirchengemeinde, Politik und Denkmalpflege
- Erstellung von Präsentations- und Visualisierungsmaterial
- Dokumentation der Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse
Wir würden uns freuen, wenn Sie prüfen könnten, ob das Honorarblatt entsprechend angepasst oder alternativ die Einreichung einer ergänzenden Aufschlüsselung der Besonderen Leistungen zugelassen werden kann.
Antwort:
Vielen Dank für den Hinweis. Gerne nehmen wir diesen mit auf. Wir lassen eine gesonderte Aufschlüsselung der einzelnen Positionen im Bereich "besondere Leistungen" zu. Legen Sie uns gern den Aufwand und die Inhalte des Bausteins in einem separaten Dokument vor. Tragen Sie den ermittelten Preis dann in die dafür vorgesehene Spalte im Honorarblatt ein, damit der tatsächliche Gesamtpreis ersichtlich wird. Die zusätzliche Aufschlüsselung sorgt für Transparenz und eine klare Herleitung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Sebastian Mecklenburg
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