Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Nachricht erhalten Sie eine geänderte Leistungsbeschreibung (3 Dateianhänge). Bitte nutzen Sie für Ihre Angebotsabgabe ausschließlich diese neue Leistungsbeschreibung.
Zudem werden bestimmte Termine/Fristen in diesem Vergabeverfahren geändert.
Neue Termine/Fristen:
Ende der Angebotsfrist: 09.06.2026; 10:00 Uhr
Angebotsöffnung: 09.06.2026; 10:00 Uhr
Zuschlags-/Bindefrist: 07.08.2026
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Temmen
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| 2026-04-20_MSR-2BA_Innenputz_LV.P83 | 29.04.2026 | 58,2 KB | ||
| 2026-04-20_MSR-2BA_Innenputz_LV.pdf | 29.04.2026 | 2,2 MB | ||
| 2026-04-20_MSR-2BA_Innenputz_LV.X83 | 29.04.2026 | 230,9 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Stadt Rheine sind Bieterfragen eingegangen. Die Fragestellungen sowie die entsprechenden Antworten werden hiermit allen interessierten Bietern zur Verfügung gestellt.
Frage 1:
Wir gehen davon aus, dass uns die vollständigen Ausführungsunterlagen 21 Tage vor Ausführungsbeginn vorgelegt werden. Ist diese Annahme korrekt?
Antwort:
Die für die Ausführung erforderlichen Planunterlagen wurden vollständig mit den Vergabeunterlagen veröffentlicht und stehen allen Bietern bereits zur Verfügung.
Die Annahme einer Vorlaufzeit von 21 Tagen wird nicht bestätigt und ist nicht Vertragsbestandteil.
Maßgeblich ist die Regelung in den Besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers, die mit der Ausschreibung veröffentlicht wurden: Der Auftragnehmer erhält die Aufforderung zum Baubeginn mindestens 12 Werktage vor dem jeweiligen Ausführungsbeginn schriftlich.
Sollten sich im Rahmen der weiteren Planung Änderungen oder Ergänzungen der Ausführungsunterlagen ergeben, werden diese dem Auftragnehmer ebenfalls innerhalb dieser Frist in digitaler Form (PDF) zur Verfügung gestellt.
Frage 2:
Wir dürfen als Bieter keine Mischkalkulationen durchführen. Wir gehen davor aus, dass keine besonderen Leistungen in die Einheitspreise mischkalkuliert werden müssen, die Einfluss auf die Einheitspreisbildung haben. Ist diese Annahme korrekt?
Antwort:
Es liegt keine vergaberechtlich unzulässige Mischkalkulation vor. Die im LV geforderte Einrechnung bestimmter Leistungen in die Einheitspreise entspricht dem System der Nebenleistungen gemäß VOB/C, DIN 18299Abschnitt 4sowie ATV DIN 18350 Abschnitt 4 und ist kalkulatorisch zulässig und normkonform.
Eine Verschiebung von Hauptleistungskosten zwischen Positionen - im Sinne einer klassischen unzulässigen Mischkalkulation - ist nicht gefordert und nicht zulässig. Jede Position ist auf Basis des tatsächlichen Leistungsaufwands eigenständig zu kalkulieren.
Frage 3:
Wie oft muss der Bauleiter an einem Baustellen-Jour-Fix teilnehmen? Wir gehen davon aus, dass wie üblich die Besprechung nicht länger als 60 Minuten dauert.
Antwort:
Die Baubesprechungen finden, wie in den Vorbemerkungen des LV (Abschnitt "Baubesprechungen", Seite 4) geregelt, wöchentlich statt. Die Teilnahmepflicht beginnt mit der Arbeitsvorbereitung und gilt für die gesamte Dauer der Ausführung. Zur Teilnahme ist eine bevollmächtigte Projekt-/Bauleitung zu entsenden.
Eine maximale Besprechungsdauer ist vertraglich nicht festgelegt und richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf vor Ort..
Frage 4:
Das Leistungsverzeichnis enthält einige notwendige Leistungen nicht in eigenen Ordnungszahlen. Wir gehen davon aus, dass die Erstellung des LV gemäß den Vorgaben aus VOB/C DIN 18299 und den spezifischen ATVs insbesondere den Abrechnungseinheiten durchgeführt wurde.
Antwort:
Das Leistungsverzeichnis wurde auf Grundlage von ATV DIN 18299 und ATV DIN 18350 erstellt. Die Abrechnungseinheiten entsprechen den normativen Vorgaben.
Leistungen, die nicht in gesonderten Ordnungszahlen erfasst sind, gelten als Nebenleistungen im Sinne der VOB/C und sind gemäß den ZTV des LV (Abschnitt 2.4) in die Einheitspreise der zugehörigen Positionen einzukalkulieren.
Korrektur zu Position 3.20 - Mauernischen in Klassenräumen:
Die Leistungsbeschreibung zu Position 3.20 enthält einen redaktionellen Fehler (fehlerhafte Übernahme des Beschreibungstextes aus Position 3.10). Die verbindlich korrekte Leistungsbeschreibung lautet:
"Ausführung von Putzarbeiten an Wandnischen (Mauernischen) in den Klassenräumen gemäß VOB, Teil C, DIN 18350. Herstellung der Putzflächen lot-, flucht- und winkeltreu in einheitlicher Oberflächenqualität.
Putz: Kalkzementwandputz MG III
Maße je Nische (ca.): Höhe: 213 cm, Breite: 101 cm, Laibungstiefe: 36,5 cm
Inklusive fachgerechtem Anarbeiten an den vorhandenen Bestandsputz, einschließlich notwendiger Vorarbeiten zur Herstellung eines sauberen, rissfreien Übergangs."
Die Abrechnungseinheit Stück und die Menge 12 St. bleiben unverändert. Alle Bieter haben diese Korrektur verbindlich ihrer Kalkulation zugrunde zu legen.
Frage 5:
Wir gehen davon aus, dass 14 Tage nach Beauftragung ein mit dem Architekten abgestimmter und realistischer Bauzeitenplan vorgelegt wird und dieser die Vertragszeitraumangaben aus dem Formblatt zur Angebotsaufforderung entspricht.
Ist diese Annahme korrekt?
Antwort:
Die Annahme des Bieters wird teilweise bestätigt: Nach Auftragserteilung wird dem Auftragnehmer durch den Architekten bzw. die örtliche Bauleitung ein Bauzeitenplan für das Gesamtprojekt zur Verfügung gestellt. Dieser bildet die verbindliche Grundlage für die Koordination aller am Bau beteiligten Gewerke.
Unabhängig davon ist der Auftragnehmer gemäß den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses (Abschnitt "Terminplanung", Seite 5) verpflichtet, auf Basis dieses Gesamtterminplans einen eigenen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen. Anhand dieses Baufristenplans ist die Einhaltung der Vertragsfristen nachzuweisen und zu überwachen. Der Baufristenplan ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen und im PDF-Format vorzulegen.
Die Dauer der Ausführungszeiträume - getrennt für den Bestand und den Neubau BT-Mitte - wurde mit der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben und ist verbindlich einzuhalten. Eine Anpassung der Gesamtdauer ist nicht vorgesehen. Lediglich der konkrete Starttermin kann sich geringfügig verschieben; der Auftragnehmer erhält die Aufforderung zum Baubeginn gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen mindestens 12 Werktage vor Ausführungsbeginn schriftlich.
Die Annahme einer Vorlagezeit von 14 Tagen für den Bauzeitenplan wird nicht als verbindliche Frist bestätigt. Maßgeblich ist die zeitnahe Übergabe nach Auftragserteilung im Rahmen der Auftragsabwicklung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Jörg Kötter
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Leistungsbeschreibung zu Position 3.20 enthält einen redaktionellen Fehler (fehlerhafte Übernahme des Beschreibungstextes aus Position 3.10). Die verbindlich korrekte Leistungsbeschreibung lautet:
"Ausführung von Putzarbeiten an Wandnischen (Mauernischen) in den Klassenräumen gemäß VOB, Teil C, DIN 18350. Herstellung der Putzflächen lot-, flucht- und winkeltreu in einheitlicher Oberflächenqualität.
Putz: Kalkzementwandputz MG III
Maße je Nische (ca.): Höhe: 213 cm, Breite: 101 cm, Laibungstiefe: 36,5 cm
Inklusive fachgerechtem Anarbeiten an den vorhandenen Bestandsputz, einschließlich notwendiger Vorarbeiten zur Herstellung eines sauberen, rissfreien Übergangs."
Die Abrechnungseinheit Stück und die Menge 12 St. bleiben unverändert.
Alle Bieter haben diese Korrektur verbindlich ihrer Kalkulation zugrunde zu legen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Jörg Kötter
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