Verfahrensangaben

Umgestaltung Wallstraße, hier: Straßen- und Landschaftsbauarbeiten zur Neugestaltu...

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Ahaus
055540004004-31001-39
Rathausplatz 1
48683
Ahaus
Deutschland
DEA34
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@ahaus.de
+49 256172-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251-4112165
+49 251-41182735

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251-4112165
+49 251-41182735

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251-4112165
+49 251-41182735

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45233120-6
45112700-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Ahaus beabsichtigt die Sanierung und naturnahe Neugestaltung der Innenstadt (Wallstraße). Die geplanten Maßnahmen sollen das örtliche Mikroklima positiv beeinflussen, mehr Retentionsvolumen und offene Aufenthaltsräume
schaffen. Dazu sollen in zwei Ausbaustufen die gesamte Entwässerung und die gesamten Oberflächen im betrachteten Gebiet neu erstellt und gestaltet werden. Das betrachtete Gebiet
umfasst die Straßen Wallstraße, Schlossstraße, Hinterer Wall, Coesfelder Straße und Beckers Brink.

In dieser Maßnahme wird die zweite Ausbaustufe (2.AS) behandelt, die die vollständige Erneuerung und Neugestaltung der Oberflächen und Grünflächen beinhaltet.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Straßen- und Landschaftsbauarbeiten zur Neugestaltung der Frei- und Verkehrsanlagen im Bereich der Wallstraße in Ahaus

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2026
30.06.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Wallstraße
48683
Ahaus
Deutschland
DEA34

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Umgestaltung der Wallstraße ist eine Maßnahme der Städtebauförderung und verfügt über einen verbindlichen Zeitrahmen von September / Oktober 2026 bis Mitte des Jahres
2028. Die Schlussrechnung muss bis zum Ende des 3. Quartals 2028 vorliegen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Anpassung an den Klimawandel
Klimaschutz

positive Klimaauswirkungen durch Rückbau versiegelter Flächen, ökologische Aufwertung durch massive Bepflanzungen und Schaffung von Retentionsraum

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Sie finden alle Ausschreibungen der Stadt Ahaus auf dem Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de. Die Vergabeunterlagen werden dort zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Ihr Angebot können Sie über die webbasierte Abgabemöglichkeit im Projektraum oder das kostenlose Bietertool auf dem Vergabemarktplatz hochladen.

Die Nutzung des Vergabemarktplatzes, die Registrierung als Bieter, der Download der Vergabeunterlagen und die Nutzung des Bieter-Tools für die Abgabe elektronischer Angebote sind für alle Unternehmen kostenfrei nutzbar!

Zudem gibt es bei technischen Fragen einen kostenlosen Support unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

8
8

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Haddick Projekt GmbH, 46325 Borken
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Haddick Projekt GmbH
9978 Coesfeld
Mittleres Unternehmen
Zum Lünsberg 1
46325
Borken
Deutschland
DEA34
kalk-hp@haddick.de
+49 28618089835
+49 28618089836
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

14.09.2026

Angaben zum Angebot

3 - 596606
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung