Neubau Feuerwehrgerätehaus Alstätte, hier: Architektur- und Freianlagenplanung
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.08.2025
19.08.2025 10:00 Uhr
19.08.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Ahaus
055540004004-31001-39
Rathausplatz 1
48683
Ahaus
Deutschland
DEA34
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@ahaus.de
+49 256172-0
+49 25617281-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251-4112165
+49 251-41182735

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71221000-3
71222000-0
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Architektur- und Freianlagenplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Ahaus-Alstätte

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

gemäß Leistungsbeschreibung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ahaus
Deutschland
DEA34

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBNYT939LN7E

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ab sofort finden Sie alle Ausschreibungen der Stadt Ahaus auf dem Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de. Die Vergabeunterlagen werden dort zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Ihr Angebot können Sie über das kostenlose Bietertool auf dem Vergabemarktplatz hochladen.

Die Nutzung des Vergabemarktplatzes, die Registrierung als Bieter, der Download der Vergabeunterlagen und die Nutzung des Bieter-Tools für die Abgabe elektronischer Angebote sind für alle Unternehmen kostenfrei nutzbar!

Zudem gibt es bei technischen Fragen auch noch einen kostenlosen Support unter www.support.cosinex.de.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

49
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis über zwei realisierte Referenzen in einer vergleichbaren Größenordnung. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Referenzen sind qualitativ erbracht, wenn mindestens ein/e Mitarbeiter/in des Bieters vollumfängliche Leistungen von der Vorplanung bis zur Objektüberwachung (HOAI § 34, Abs. 3, Leistungsphasen 2-8) nachweisen kann bzw. das
Referenzprojekt als verantwortlicher Projektleiter realisiert hat. Diese(r) Mitarbeiter(in) ist im Angebot zu benennen und für die Projektleitung als Ansprechpartner der Stadt Ahaus vorzusehen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben, Formular 324 EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: unterschriebene Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher, Formular 533 EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- leistungs- oder produktbezogene Nachweise, falls im Leistungsverzeichnis gefordert ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Leistungsverzeichnis mit allen Einheitspreisen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis über zwei realisierte Referenzen in einer vergleichbaren Größenordnung.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung