Wartungsarbeiten am 13.10.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Rahmenvereinbarung über die Unterhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung für 3...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.10.2025
29.10.2025 10:00 Uhr
29.10.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Ahaus
055540004004-31001-39
Rathausplatz 1
48683
Ahaus
Deutschland
DEA34
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@ahaus.de
+49 256172-0
+49 25617281-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251-4112165
+49 251-41182735

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50232100-1
34928500-3
34993000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Unterhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung für 3 Jahre ab Januar 2025

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Rahmenvereinbarung umfasst die Reparatur und Instandhaltung der stadteigenen Straßenbeleuchtungsanlagen (6.376 Leuchtstellen zum 31.12.2024) für das Stadtgebiet Ahaus und die Ortsteile Alstätte, Ammeln, Graes, Ottenstein, Wessum und Wüllen.
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 3 Jahre vom 01.01.2026 bis einschließlich 31.12.2028.
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 120 % der ausgeschriebenen Mengen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA34

Stadtgebiet Ahaus und die Ortsteile Alstätte, Ammeln, Graes, Ottenstein, Wessum und Wüllen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

September 2028

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Lieferung von LED-Leuchten als Ersatz für Leuchtstofflampen zur Senkung der Energiekosten und Reduzierung des CO2-Emissionen

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBNYTNLTJMXD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ab sofort finden Sie alle Ausschreibungen der Stadt Ahaus auf dem Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de. Die Vergabeunterlagen werden dort zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Ihr Angebot können Sie über das kostenlose Bietertool auf dem Vergabemarktplatz hochladen.

Die Nutzung des Vergabemarktplatzes, die Registrierung als Bieter, der Download der Vergabeunterlagen und die Nutzung des Bieter-Tools für die Abgabe elektronischer Angebote sind für alle Unternehmen kostenfrei nutzbar!

Zudem gibt es bei technischen Fragen auch noch einen kostenlosen Support unter www.support.cosinex.de.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

33
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Bescheinigung der Lokalwerke Westmünsterland oder eines anderen Versorgungsunternehmens über die Zulassung als Konzessionsbetrieb Elektrotechnik (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Eignungsnachweis Facharbeiterbrief (Elektrofachkräfte) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): mind. Deckungssumme 3,0 Mio.EUR je Versicherungsfall für Personenschäden und 3 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Zertifizierung nach Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS Bau der BG Bau) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Bestätigung zur Einhaltung des Datenschutzes (Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Benennung des verantwortlichen Bauleiters (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Benennung der Ersthelfer (Kopie des Schulungsnachweises) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Fachkräfte mit Qualifikation gemäß MVAS (Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Benennung der verantwortlichen Elektrofachkraft sowie deren Vertreter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Nachweis von qualifiziertem Personal mit mindestens der Qualifikation einer "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (Kopie der Schulungsnachweise) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Zahlung (VOL/B § 17):
1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die Leistungen sind durch prüfbare Aufstellungen nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung.
3. Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen.
4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung sch

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben, Formular 324 EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: unterschriebene Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher, Formular 533 EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- leistungs- oder produktbezogene Nachweise, falls im Leistungsverzeichnis gefordert ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Leistungsverzeichnis mit allen Einheitspreisen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung