Verfahrensangaben

Umgestaltung Wallstraße, hier: Planung von Freianlagen und VerkehrsanlagenPlanung ...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Ahaus
055540004004-31001-39
Rathausplatz 1
48683
Ahaus
Deutschland
DEA34
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@ahaus.de
+49 256172-0
+49 25617281-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251-4112165
+49 251-41182735

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71222000-0
71322500-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Planung von Freianlagen und Verkehrsanlagen im Rahmen der Neuordnung der Wallstraße in Ahaus

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Planungsleistungen LPH 5-9 Freianlagen (§39 HOAI)
Planungsleistungen LPH 5-9 Verkehrsanlagen (§47 HOAI)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
23.02.2026
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ahaus - Wallstraße
Deutschland
DEA34

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Herangehensweise an die Aufgabenstellung

Die höchste Bewertung ergibt sich, wenn aus der Darstellung deutlich wird, dass der Bieter im Vergleich mit anderen Bietern die spezifischen Aufgabenstellungen und Herausforderungen des Projekts besonders gut und umfassend erkennt und kreative Ideen und Lösungsvorschläge dazu unterbreitet.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung, Qualifikation und Referenzen der für die Projektbearbeitung vorgesehenen Personen

persönliche Referenzprojekte unterteilt in Projektleitung (Gewichtung 10 %), Objektplanung Freianlagen (Gewichtung 10 %), Objektplanung Verkehrsanlagen (Gewichtung 10 % und Bauüberwachung (Gewichtung 10 %)

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Klarheit der Organisation, der Schnittstellen, Sicherstellung ausreichender Kapazitäten

Die höchste Bewertung ergibt sich, wenn der Bieter im Vergleich mit anderen Bietern sehr überzeugend darstellt, dass er eine klare Projektorganisation mit eindeutiger Aufgabenzuordnung hat, dass interne und externe Schnittstellen erkannt sind und Abläufe zur Gewährleistung einer reibungslosen
Projektabwicklung etabliert sind/werden und dass die angebotenen und der Kalkulation zugrundeliegenden personellen Kapazitäten vorhanden sind und geeignet sind, die Projektziele zu erreichen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Honorar

Honorarbewertung

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ab sofort finden Sie alle Ausschreibungen der Stadt Ahaus auf dem Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de. Die Vergabeunterlagen werden dort zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Ihr Angebot können Sie über das kostenlose Bietertool auf dem Vergabemarktplatz hochladen.

Die Nutzung des Vergabemarktplatzes, die Registrierung als Bieter, der Download der Vergabeunterlagen und die Nutzung des Bieter-Tools für die Abgabe elektronischer Angebote sind für alle Unternehmen kostenfrei nutzbar!

Zudem gibt es bei technischen Fragen auch noch einen kostenlosen Support unter www.support.cosinex.de.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3
5

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
IBF Felling Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB, 48249 Dülmen
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

IBF Felling Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB
PR4249 Essen
Kleines Unternehmen
Plusch 25
48249
Dülmen
Deutschland
DEA35
buergel@ibf-felling.de
02594783086
025947830889
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

27.01.2026

Angaben zum Angebot

2 - 549989
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung