Wartungsarbeiten am Montag, 22.06.2026 von ca.14:00 bis 15:00 Uhr
Fahrradstraße Am Schulzenbusch, hier: Straßenbauarbeiten
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Ahaus
Rathausplatz 1
48683
Ahaus
Deutschland
DE 123770481
Zentrale Vergabestelle
+49 256172-0
vergabestelle@ahaus.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBNYTW0WK886

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBNYTW0WK886/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Fahrradstraße Am Schulzenbusch, hier: Straßenbauarbeiten

Umfang der Leistung
gemäß Leistungsverzeichnis

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Am Schulzenbusch
48683
Ahaus

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind:
Ausführungsbeginn: 14.09.2026
Ausführungsende: 30.10.2026

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung


Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zur Eignung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

- Beschränkte Ausschreibungen/ Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen wurde.

Vorzulegende Nachweise:
Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG); Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 1.000.000,00 EUR für Sach-,Personen- und Umweltschäden; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).

Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme bzw. der Schlussrechnungssumme ohne Umsatzsteuer (Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt) zu zahlen.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme bzw. der Schlussrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme bzw. der Schlussrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

gemäß § 16 VOB/B.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistung:
Soweit in den Besonderen Vertragsbedingungen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne
Nachträge) zu leisten.
Ist nach den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit für Mängelansprüche vereinbart, beträgt sie drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Bürgschaften:
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des
Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft"
- die Mängelansprüche das Formblatt "Mängelansprüchebürgschaft"
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt "Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft"

Die Bürgschaftsurkunden müssen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen (§ 17 Absatz 4 Satz 2 Halbsatz 2 VOB/B). Hierunter fallen ggf. folgende Erklärungen des Bürgen:
- "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach
deutschem Recht.
- Auf die Einrede der Vorausklage gemäß 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen und deren Eignung nachweisen.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

10.07.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Bindefrist des Angebots

07.08.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

10.07.2026 10:00 Uhr

Stadt Ahaus, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus

Bieter sind nicht zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Mit der Novellierung des Vergaberechts zum 01.01.2026 entfällt für Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Anwendungsverpflichtung der VOB/A unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die Durchführung dieser Ausschreibung erfolgt auf Basis der haushaltsrechtlichen Grundsätze nach § 75a Gemeindeordnung NRW und die VOB/A findet als Verfahrensordnung ausdrücklich keine Anwendung.
Die Erwähnung der VOB/B und VOB/C in den Vergabeunterlagen bezieht sich ausschließlich auf die spätere vertragliche Ausgestaltung und die technische Ausführung der Leistung. Die Vereinbarung der VOB/B und VOB/C als Vertragsgrundlage impliziert keine Anwendung der VOB/A für das Vergabeverfahren.

Daher besteht kein Anspruch aus § 14 VOB/A auf Einsicht in eine Submissionsniederschrift oder die Bekanntgabe von Mitbewerberpreisen. Ich bitte um Verständnis, dass im Interesse eines fairen Wettbewerbs und zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen die Angebotspreise der Mitbewerber vertraulich zu behandeln sind und bitte von entsprechenden Nachfragen nach Submissionsniederschriften abzusehen.

Sie finden alle Ausschreibungen der Stadt Ahaus auf dem Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de. Die Vergabeunterlagen werden dort zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Ihr Angebot können Sie über die webbasierte Abgabemöglichkeit im Projektraum oder das kostenlose Bietertool auf dem Vergabemarktplatz hochladen.

Die Nutzung des Vergabemarktplatzes, die Registrierung als Bieter, der Download der Vergabeunterlagen und die Nutzung des Bieter-Tools für die Abgabe elektronischer Angebote sind für alle Unternehmen kostenfrei nutzbar!

Zudem gibt es bei technischen Fragen einen kostenlosen Support unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .

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