Als Eigenerklärung vorzulegen: VVB 124 - Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
Hier:
- Freistellungsbescheinigung gem. § 48b Einkommensteuergesetz
Eine gültige Freistellungsbescheinigung ist bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Die VVB 124 - Eigenerklärung wird für die in ihr genannten Punkte als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, von Bietern, die in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen zu bestätigen.
Die genannten Angaben aus VVB 124 - Eigenerklärung sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätestens vor Auftragsvergabe einzureichen.
Die Vorlage der VVB 124 - Eigenerklärung kann bei Angabe der Eintragungs-Nr. des Bewerbers/Bieters in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis entfallen.