Neubau einer Feuer- und Rettungswache Dülmen-Mitte Fachplanung bzw. Dienstleistung der Projektsteuerung Verhandlungsverfahren mit max. 5 Bietern nach durchgeführtem öffentlichem Teilnahmewettbewerb; hier Stufe 3: Aufforderung zum finalen Angebot
Fachplanung bzw. Dienstleistung der Projektsteuerung Beginn der Projektsteuerung direkt nach Auftragserteilung; Baubeginn geplant November 2026; Fertigstellung Frühjahr 2029
Gegenstand des Auftrags sind Projektsteuerungsleistungen für das oben kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung näher erläuterte Vorhaben zum Neubau der Feuer- und Rettungswache in Dülmen. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des Leistungsbilds Projektsteuerung, wie es in Kapitel 2 § 2 des von der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement" erarbeiteten Buches "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 5. Auflage März 2020) beschrieben ist. Der Auftrag umfasst alle Handlungsbereiche des genannten Leistungsbilds. Die Beschaffung umfasst alle 5 Projektstufen gemäß der genannten AHO-Schrift, wobei zunächst nur die Projektstufe 1 und die Projektstufe 2 beauftragt werden. Die folgenden Projektstufen sollen beiFortsetzung des Vorhaben optional (stufenweise) weiterbeauftragt werden, woraufallerdings kein Rechtsanspruch besteht. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Beauftragungsstufe 2 laut Vertrag
Honorar
Projektkonzept und Qualifikation des Kernprojektteams
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Projektstufen. Die Beauftragung erfolgt dabei aufgeteilt nach den im AHO-Heft Nr. 9 definierten Projektstufen. Es werden zunächst nur die Projektstufen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Projektstufen sollen bei Fortsetzung des Vorhabens zu einem späteren Zeitpunkt weiterbeauftragt werden, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind als 2. Beauftragungsstufe die Projektstufen 3 bis 5.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise sind vorzulegen. Die Unterlagen/Nachweise, die mit den Zuschlagskriterien in Verbindung stehen, werden im Falle einer Nachforderung keine Änderung bei der Punktewertung bewirken. Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der beiliegenden Zuschlagskriterien. Etwaige Vorverträge, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragsnehmers sind nicht Vertragsbestandteil. Vertragsgrundlage sind ausschließlich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (z. B. VOL/B oder VOB/B etc.).