Gerüstarbeiten - Umbau Stadtbücherei
Die Stadtbibliothek im denkmalgeschützten Villa-Gebäude in Hemer soll umgebaut und um die Räumlichkeiten der angrenzenden ehemaligen Fabrik, sowie des ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden, angrenzenden Kutscherhauses erweitert werden. Weiterhin ist die Erweiterung der Bibliotheksfläche im vorderen Bereich zur Straße geplant, welche mit einer großzügig verglasten Pfosten-Riegel-Fassade abschließt und die Gebäude Villa und Kutscherhaus verbindet. Im Zuge der Um/Neubauarbeiten sind Gerüstbauarbeiten anzubieten. Dieses betrifft alle Bauteile (Villa, Fabrik, Kutscherhaus) Das Fassaden/Arbeitsgerüst ist umlaufend um den gesamten Gebäudekomplex zu erstellen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die einzelnen Gebäudeabschnitte in verschiedenen Abschnitten ein- und wieder abgerüstet werden.
Preis
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Urkalkulation ist spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung dem AG in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen.