Aussenanlagen
Im Rahmen der Erweiterung des Woeste-Gymnasiums werden landschaftsgärtnerische Arbeiten zur Herstellung der umliegende Außenflächen ausgeschrieben. Dazu zählen Abbruch- und Bodenarbeiten, Herstellung befestigter Flächen sowie die Ausstattung des Geländes und vegetationstechnische Arbeiten. Der Baubereich unterteilt sich in den westlichen Bereich mit Zufahrt und Grünflächen sowie den östlichen Teil mit einer Terrasse als Aufenthaltsbereich und Begrünung. Insgesamt umfasst die Maßnahme eine Gesamtfläche von rd. 2.500 m2. Dazu zählen rd.- 390 m2 Asphalt- 620 m2 Pflasterfläche- 120 m Winkelstützmauern- 11 Stk. Bänke- 4 Stk. Sonnenschirmfundamente- 70 m Stabgitterzaun- 18 Stk. Baumpflanzung (davon 11 Stk. Ausgleich extern)- 520 m2 Pflanzfläche- 800 m2 Rasenfläche.
Ergänzend dazu werden im Rahmen des Verfahrens die Leistungen zur Herstellung eines barrierefrei erreichbaren Haupteinganges ausgeschrieben. Der Arbeitsbereich liegt ca. 100 m entfernt vom Hauptbaufeld an der Albert-Schweitzer-Straße. Dieser Bereich umfasst eine Fläche von ca. 500 m2. Dazu zählen rd.- 50 m2 Pflasterfläche- 260 m2 vorh. Pflaster regulieren- 130 m taktile Leitspur- 20 m2 Wiederherstellung Rasenflächen.
Preis
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Urkalkulation ist spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung dem AG in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen.