a) Aufklärungsfragen / Bieterfragen und Kommunikation:
Bestehen nach Auffassung eines Bieters in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber wird ausschließlich elektronisch über das Kommunikationsmodul auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen geführt.
Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet.
Am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen wird empfohlen, sich regelmäßig auf der Vergabeplattform über neue Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren. Als Service erhalten Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, in der Regel eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen.
Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich.
Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren.
b) Vergabeunterlagen:
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Vergabeunterlagen sowie Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dritte, informieren Sie sich bitte regelmäßig über den Vergabemarktplatz ob neue Informationen zur Verfügung stehen, s. Kommunikation, oben.
Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de) bereitgestellten Version.
c) Angebotsabgabe:
Das Angebot ist ausschließlich mittels und auf Grundlage der Vergabeunterlagen in der neuesten zur Verfügung gestellten Version zu erstellen.
Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben.
Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.
Weitere Informationen zur Angebotsabgabe entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
d) Mittel der Nachweisführung für Eignungsnachweise sowie auch der Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A:
Der Nachweis kann geführt werden:
1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Bei bestehender Präqualifikation ist die Präqualifizierungsnummer im Angebot anzugeben.
2. durch Vorlage von Einzelnachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann vorsehen, dass für einzelne Angaben Eigenerklärungen ausreichend sind. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
e) Vertragsbestandteil:
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B),
- die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
werden Bestandteile des Vertrags.
Soweit die Vergabeunterlagen auch
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen
- Besondere Vertragsbedingungen
- Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)
- oder sonstige - hier namentlich nicht näher genannte - Vertragsbedingungen
enthalten, werden diese ebenfalls Bestandteile des Vertrages.