a) Aufklärung von Unklarheiten und Widersprüchen in den Vergabeunterlagen / Kommunikation:
Bestehen nach Auffassung eines Bieters in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich elektronisch über die Kommunikationsfunktion auf dem Vergabemarktplatz mitzuteilen.
Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen.
Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten ausschließlich durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet. Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, erhalten automatisch und unaufgefordert eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen.
Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich.
Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren.
b) Vergabeunterlagen:
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dritte, wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und Freischaltung zum jeweiligen Projektraum empfohlen.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. Weiter kann die Bieterkommunikation erläuternde Hinweise zum Vergabeverfahren enthalten. Beachten Sie hierzu auch die evtl. während des Verfahrens bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Diese können direkte Auswirkungen auf die Angebotserstellung und Wertung haben.
Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de) bereitgestellten Version.
c) Angebotsabgabe:
Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben.
Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.
Weitere Informationen zur Angebotsabgabe entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.