Kommunikation / Bieterfragen:
Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen.
Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet. Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, erhalten automatisch und unaufgefordert eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen.
Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich.
Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren.
Angebot / Angebotsunterlagen / Angebotsabgabe:
Das Angebot ist ausschließlich mittels und auf Grundlage der Vergabeunterlagen in der neuesten zur Verfügung gestellten Version zu erstellen.
Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben.
Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.
Hilfestellungen können Sie erhalten auf der Support-Seite der COSINEX GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Änderungen am Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen werden über den Vergabemarktplatz NRW bekannt gegeben.
Sollten Sie die Bekanntmachung auf einem anderen Vergabeportal gelesen haben, informieren sie sich bitte auf dem Vergabemarktplatz NRW über etwaige Änderungen. Die Bekanntmachungen auf den anderen Vergabeportalen werden bei Änderungen nicht angepasst.
Vertragsbestandteil:
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B),
- die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
werden Bestandteile des Vertrags.
Soweit die Vergabeunterlagen auch
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
- Besondere Vertragsbedingungen
- Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW)
- oder sonstige - hier namentlich nicht näher genannte - Vertragsbedingungen
enthalten, werden diese ebenfalls Bestandteile des Vertrages.
Abwehrklausel:
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil