Umbau und Modernisierung Kläranlage Ahlen - Bauabschnitt 1 Los 1.2,
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.05.2025
20.05.2025 09:00 Uhr
20.05.2025 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Ahlen, Der Bürgermeister
055700004004-31001-64
Westenmauer 10
59227
Ahlen
Deutschland
DEA38
Zentrale Vergabestelle
zentrale-vergabestelle@stadt.ahlen.de
000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
000
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45232420-2
45221250-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Erd- und Rohbauarbeiten

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Erd- und Rohbauarbeiten

- ca. 1700 m3 Abtrag Schottermaterial zur Baufeldbefestigung
- ca. 18.000 m3 Erdaushub wobei ca. 11.000 m3 zur Entsorgung
- ca. 8.000 m3 Bodenlieferung (BM0) Arbeitsraumverfüllung und zur Geländeauffüllung
- ca. 1.300 m3 Oberbodenlieferung und Einbau
- ca. 3.600 m2 Bohrpfahlwand mit 260 Bewehrungskörben
- ca. 230 Stück Einzelpfähle aus Stahlbeton inkl. Bewehrungskörben
- ca. 2000 m2 Stahlspundwand mit teilweiser Rückverankerung
- ca. 3.400 m3 Stahlbeton C25/30 und C35/45
- ca. 8.400 m2 Schalung
- ca. 680 t Bewehrungsstahl
- ca. 90 m2 GFK-Roste mit Unterkonstruktion aus Edelstahl
- ca. 130 m2 KS-Mauerwerk
- ca. 950 m erdverlegte PE-Leitungen DA 63 bis DA 630
- ca. 15 m erdverlegte Edelstahlleitungen DN 500
- ca. 400 m GFK-Rohr DN 600 bis DN 1000
- ca. 800 m Kabelschutzrohre DA 160

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
07.07.2025
02.04.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ahlen
Deutschland
DEA38

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YM0YTMXU0H1M

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

a) Aufklärung von Unklarheiten und Widersprüchen in den Vergabeunterlagen / Kommunikation:

Bestehen nach Auffassung eines Bieters in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich elektronisch über die Kommunikationsfunktion auf dem Vergabemarktplatz mitzuteilen.

Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen.
Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten ausschließlich durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet. Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, erhalten automatisch und unaufgefordert eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen.
Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich.
Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren.

b) Bekanntmachung und Vergabeunterlagen:

Sollten Sie die Bekanntmachung bzw. Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dritte, wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und Freischaltung zum jeweiligen Projektraum empfohlen.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. Weiter kann die Bieterkommunikation erläuternde Hinweise zum Vergabeverfahren enthalten. Beachten Sie hierzu auch die evtl. während des Verfahrens bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Diese können direkte Auswirkungen auf die Angebotserstellung und Wertung haben.
Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de) bereitgestellten Version

c) Angebotsabgabe:

Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben.
Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.

Weitere Informationen zur Angebotsabgabe entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.

d) Mittel der Nachweisführung für Eignungsnachweise sowie auch der Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A:

Der Nachweis kann geführt werden:

1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

Bei bestehender Präqualifikation ist die Präqualifizierungsnummer im Angebot anzugeben.

2. durch Vorlage von Einzelnachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann vorsehen, dass für einzelne Angaben Eigenerklärungen ausreichend sind. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

e) Vertragsbestandteil:

- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B),
- die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
werden Bestandteile des Vertrags.

Soweit die Vergabeunterlagen auch
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen
- Besondere Vertragsbedingungen
- Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW)
- oder sonstige - hier namentlich nicht näher genannte - Vertragsbedingungen
enthalten, werden diese ebenfalls Bestandteile des Vertrages.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

45
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gem. § 16a EU VOB/A von der Nachforderung ausgeschlossen sind.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 2, § 6f EU VOB/A

gem. § 123 Abs . 1 Nr. 1, Abs. 2, 3, 5 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 3, 5 VOB/A, § 6f EU VOB/A

gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 3, 5 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 3, 5 VOB/A, § 6f EU VOB/A

gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2, 3, 5 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2, 3, 5 VOB/A, § 6f EU VOB/A

gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Abs. 2, 3, 5 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 1 Nr. 4 und 5, Abs. 2, 3, 5 VOB/A, § 6f EU VOB/A

gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9, Abs. 2, 3, 5 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 1 Nr. 6 bis 9, Abs. 2, 3, 5 VOB/A, § 6f EU VOB/A

gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2, 3, 5 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2, 3, 5 VOB/A, § 6f EU VOB/A

gem. § 123 Abs. 4, 5 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 4, 5, § 6f EU VOB/A

gem. § 123 Abs. 4, 5 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 4, 5, § 6f EU VOB/A

gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWV, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 1, § 6f EU VOB/A

gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 1, § 6f EU VOB/A

gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 1, § 6f EU VOB/A

gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 2, § 6f EU VOB/A

gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 2, § 6f EU VOB/A

gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 2, § 6f EU VOB/A

gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 2, § 6f EU VOB/A

gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 3, § 6f EU VOB/A

gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 4, § 6f EU VOB/A

gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 5, § 6f EU VOB/A

gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 6, § 6f EU VOB/A

gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 7, § 6f EU VOB/A

gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB, §§ 125, 126 GWB,
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 8, 9, § 6f EU VOB/A

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird, sofern zutreffend

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

VVB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Sofern zutreffend

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle Ihres Sitzes oder Wohnsitzes bezogen auf die zu vergebene Leistung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (z.B. SOKA-Bau, SOKA-Gerüstbau, SOKA-Dach, Malerkasse, EWGala u.s.w.) falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
Die Bescheinigung müss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Gültigkeitsdatum vorgegeben ist, darf die Bescheinigung max. ein Jahr alt sein.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Gültigkeitsdatum vorgegeben ist, darf die Bescheinigung max. ein Jahr alt sein.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

mind. eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Exemplarisch für alle Krankenkassen ist mind. eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung der in Ihrem Betrieb am häufigsten besetzten Krankenkasse einzureichen.
Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Gültigkeitsdatum vorgegeben ist, dürfen die Bescheinigungen max. ein Jahr alt sein.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Nachweise vergleichbarer durchgeführter Leistungen (Referenznachweise) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweise (Referenznachweise / Referenzbescheinigungen) über die Ausführung von mindestens drei Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Bieterqualifikation Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 AK2 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

VVB 223 - Verzeichnis Nachunternehmerleistungen (EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Hinweis: Die Abgabe ist nicht notwendig, wenn in Formblatt 213 angekreuzt wurde, dass alle Leistungen im eigenem Betrieb ausgeführt werden.

Finanzierung

Bestimmungen der VOB/B

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Zuschlag kann nicht auf russische Staatsangehörige und russische Einrichtungen erteilt werden, soweit deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen gem. Verordnung (EU) 2022/576 verboten ist.

Einzureichende Unterlagen:
Mit dem Angebot bzw. auf Anforderung der Vergabestelle sind die in der Datei "VVB 216 - Verzeichnis vorzulegender Unterlagen 07-2019.pdf" aufgelisteten Unterlagen einzureichen (s. Bereich "Vergabeunterlagen").

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung