Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Lieferleistungen im Namen und für Rechnung der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg zu vergeben.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß der Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Schmallenberg unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB und der Vereinbarung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) in der jeweils geltenden Fassung.
Gemäß der v.g. Satzung kann bei allen Verfahren mit den Bietern über den Angebotsinhalt und die Preise verhandelt werden. Abweichend davon wird in diesem Vergabeverfahren keine Preisverhandlung durchgeführt. Die Bieter werden gebeten, ihr wirtschaftlichstes Angebot zu unterbreiten und dabei sämtliche Rabatte, Nachlässe, Skonti zu berücksichtigen.
Die Angebotsbewertung erfolgt auf Basis der Norm DIN EN 16811-1:2016-10 (Anhang B 1).
Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
Angebote können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich auf dem Vergabemarktplatz Westfalen (www.vergabe-westfalen.de) abgerufen werden.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind innerhalb einer angemessenen nach dem Kalender bestimmten Frist fehlende Unterlagen zu übermitteln, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung und soll sechs Kalendertage nicht überschreiten.
Zum 01.01.26 wurde das Vergaberecht novelliert, so dass wesentliche Änderungen im Vergaberecht in Kraft getreten sind. Der Rat der Stadt Schmallenberg hat zum 01.01.26 über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Schmallenberg unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB eine Satzung beschlossen. Die Auswertung der eingegangenen Angebote erfolgt nunmehr auf Basis der neuen Satzung. Wir werden Sie über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informieren.
Sollten Sie Fragen zu den Neuerungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die neue Satzung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt und steht unter www.schmallenberg.de Ortsrecht zur Einsicht zur Verfügung.
Achtung:
Bitte das Angebotsschreiben vollständig ausfüllen!