Offenes Verfahren - Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, MPE...
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.06.2025
26.06.2025 10:00 Uhr
26.06.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Schmallenberg
05958004004-31001-70
Unterm Werth 1
57392
Schmallenberg
Deutschland
DEA57
Vergabestelle
vergabestelle@schmallenberg.de
+49 29729800

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45112340-0
90522200-4
90522300-5
90733900-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, MPE- und Grundwassersanierung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt im Rahmen der Flächenentwicklung eines ehemaligen Produktionsstandorts für Textilien in Schmallenberg die Flächensanierung und Neuerschließung eines rund 7 ha großen Areals.
Hierzu wird der vollständige Rückbau der ehemaligen Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude einschließlich dem Ausbau der Fundamente sowie der Aufnahme der Bodenversiegelungen in den Freiflächen durchgeführt. Am Standort sind diverse Bodenverunreinigungen durch LCKW und MKW bekannt, die zum Großteil im Rahmen der Rückbaumaßnahme durch konventionellen Bodenaustausch beseitigt werden.
In einer Teilfläche der Liegenschaft liegt eine Bodenbelastung durch LCKW vor,
die nicht durch einen konventionellen Bodenaustausch, sondern durch
Multi-Phasen-Extraktion (MPE) saniert werden soll.
Zur Sanierung der Boden-, Bodenluft und Grundwasserverunreinigungen werden im Auftrag
der Stadt Schmallenberg mit vorliegender Ausschreibung folgende Leistungen ausgeschrieben:
- Ausstattung eines Sanierungsbrunnens
- Errichtung einer Aufstellfläche und eines
Einleitbauwerkes
- Lieferung und Montage einer
Grundwasseraufbereitungsanlage mit Vorfiltration,
Strippung
und Wasseraktivkohleadsorption sowie
Luftaktivkohleadsorption
- Betrieb der Grundwassersanierungsanlage
- Gestellung und Betrieb von MPE-
Sanierungsanlagen
- Gestellung und Betrieb einer
Abluftbehandlungsanlage

1 psch Baustelleneinrichtung inkl. Räumung
1 psch Schwarz-Weiß-Einrichtung stellen und vorhalten
60 m Bauzaun aufstellen, vorhalten und räumen
Anlieferung, Montage und Probelauf MPE-Absauganlagen
24 Monate Betrieb MPE-Absauganlagen
Betriebs- und Ispektionsarbeiten MPE-Anlagen
100 to Lieferung Sand-Kies-Gemisch 0/8
4.800m2 Untergrund abdecken mit Kunststofffolie
42 Stck Pegelköpfe(sauglanz und Monitoring-Pegel)
600 m Absaugleitung für MPE-Anlage
320 m Abluftleitung für MPE-Anlage
160 m Wasserleitung für MPE-Anlage
1 psch Rücknahme und Entsorgung der Sauglanzen, Pegel, Leitungen, etc.
24 Monate Gestellung und Vorhaltung einer Abluftbehandlungsanlage
Betriebs- und Ispektionsarbeiten Abluftbehandlungsanlage
1 Stck Unterwassermotorpumpe mit Frequenzumformer
1 Stck Reserve-Unterwassermotorpumpe
6 Stck Brunneneinrichtungen (Ventile, Manometer, etc.)
20 m Energie- und Datenkabel
30 Stck Lieferung von Anlagenkomponenten (Anlagencontainer, Aktivkohlefilter, Kompaktstripper, etc.)
1 psch Dichheitsprüfung Rohrleitungen
20 Stck Anlagenteile Messtechnik (Duchflussmengenmesser, Füllstandmesser, Druckmesser, etc)
1 psch Anlagensteuerung (MSR-Technik, Störmeldeeinheit, Blitzschutzanlage, etc.)
1 Stck Anlagendokumentation
160 m3 Bodenarbeiten
45 m3 Frostschutzschicht
35 m Rohrleitungsarbeiten
1 Stck Einleitbauwerk
24 Monate Betrieb Grundwassersanierungsanlage
6.700 kg Betriebsmittel (Wasser- und Luftaktivkohle, Kalkbelagsverhinderer)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kutscherweg 1 (Gewerbegebiet Auf der Lake)
57392
Schmallenberg
Deutschland
DEA57

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRMYTECSLWMF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Gem. § 11 VOB/A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erfolgt der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Angebote können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich auf dem Vergabemarktplatz Westfalen (www.vergabe-westfalen.de) abgerufen werden. Bei den meisten Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis in digitaler Form (GAEB-Standard D83 und/oder X83) und als PDF-Datei bereitgestellt. Preise und Bieterangaben tragen Sie hier mit Ihrer eigenen Kalkulationssoftware ein. In diesen Fällen wird Ihr vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowohl als lesbare PDF-Version als auch im GAEB-Format zurück benötigt. Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Angebot ggf. ausschließen müssen, wenn die von Ihnen hochgeladene GAEB-Datei nicht lesbar sein sollte und Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis nicht zusätzlich als PDF-Version hochgeladen haben.

Feststellung der Eignung der Bieter:
Die Feststellung der grundsätzlichen Eignung der Bieter erfolgt über eine Bewertung anhand der vom AG vorgegebenen Kriterien.
Das der Ausschreibung beigefügte Formular benennt folgende Kriterien:
- Formale Kriterien
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Technische und personelle Qualifikationen
- Fachliche Qualifikationen
- Angabe von Referenzprojekten

Zu den genannten Kriterien sind im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens durch den Bieter die geforderten Erklärungen abzugeben sowie die sonstigen geforderten Eigennachweise / Erklärungen vorzulegen. Zusammen mit dem Angebot übermittelt der Bewerber die seitens des AG geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung. Die entsprechend beizufügenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise bilden die Grundlage für die Eignungswertung.
Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. fehlende Unterlagen oder Angaben nachzufordern, sofern diese vom Bieter nicht fristgerecht eingereicht wurden und dadurch eine Feststellung der Eignung erschwert wird. Werden die mit Einreichung der Angebote geforderten Unterlagen nicht beigebracht oder auch auf Nachforderung nicht fristgerecht eingereicht, so wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Im Rahmen der Prüfung der Eignung behält sich der Auftraggeber zudem die Durchführung von Bietergesprächen vor, in denen die Bieter unter Bezugnahme auf die im Ausschreibungsverfahren beizubringenden Erklärungen und Nachweise die Möglichkeit der Erläuterung sowie zur Angebotsaufklärung haben.

Prüfung der Eignung der Bieter und Angebotswertung anhand Zuschlagskriterien:
Nach Feststellung der Eignung werden die Angebote der Bieter anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien bewertet.
Als Zuschlagskriterium im Rahmen der Angebotswertung wird folgende festgelegt:
Zuschlagskriterium:
günstigster Angebotspreis
Gewichtung:
100 %

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. fehlende Unterlagen oder Angaben nachzufordern, sofern diese vom Bieter nicht fristgerecht eingereicht wurden und dadurch eine Feststellung der Eignung erschwert wird. Werden die mit Einreichung der Angebote geforderten Unterlagen nicht beigebracht oder auch auf Nachforderung nicht fristgerecht eingereicht, so wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.).

Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung.

§ 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB).

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung.

Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB).

Nach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105.

Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist.

§ 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)

Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)

Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - "Forposta", Rn. 27.) Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09)

Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt.

Der rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe.

Ausschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

3. Fachliche Qualifikation - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 3.1. Referenzprojekte Grundwassersanierung
Darstellung von aussagekräftigen Referenzprojekten für vergleichbare Grundwassersanierungen aus den letzten 5 Jahren (sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privatwirtschaftlichen Bereich zulässig). Die Stadt Schmallenberg behält sich vor, die Referenzen nachzuprüfen, hierfür sind auskunftsberechtigte Ansprechpersonen zu nennen.
Anforderung:
- mind. 3 Referenzen mit der Sanierung von LCKW
- mind. 1 der oben erbrachten Referenzen muss in den letzten 2 Jahren ausgeführt worden sein
- Vollständige Angaben zu Projekt, Auftraggeber mit Ansprechperson, Beschreibung der Leistungen und Ausführungszeitraum
Formblatt ist vom Bieter als Anlage 16 bis 18 beizufügen

3.2. Referenzprojekte Bodenluftsanierung
Darstellung von aussagekräftigen Referenzprojekten für Bodenluftsanierungen aus den letzten 5 Jahren (sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privatwirtschaftlichen Bereich zulässig). Die Stadt Schmallenberg behält sich vor, die Referenzen nachzuprüfen, hierfür sind auskunftsberechtigte Ansprechpersonen zu nennen.
Anforderung:
- mind. 2 Referenzen mit der Sanierung von Leichtflüchtige Stoffen
- mind. 1 der oben erbrachten Referenzen muss in den letzten 3 Jahren ausgeführt worden sein
- Vollständige Angaben zu Projekt, Auftraggeber mit Ansprechperson, Beschreibung der Leistungen und Ausführungszeitraum
Formblatt ist vom Bieter als Anlage 19 bis 20 beizufügen

3.3. Referenzprojekte Anlagenbetrieb
Darstellung von aussagekräftigen Referenzprojekten für vergleichbare Betriebsleistungen von Grundwassersanierungs- oder Bodenluftsanierungsanlagen aus den letzten 5 Jahren (sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privatwirtschaftlichen Bereich zulässig). Die Stadt Schmallenberg behält sich vor, die Referenzen nachzuprüfen, hierfür sind auskunftsberechtigte Ansprechperson zu nennen.
Anforderung:
- mind. 2 Referenzen mit mind. 10 m3/h Grundwasserbehandlung und / oder 200 m3/h Bodenluftsanierung
- mind. 1 der oben erbrachten Referenzen muss in den letzten 3 Jahren ausgeführt worden sein
- mind. 1 Referenz muss in einem Ausführungszeitraum von 12 Monaten durchgeführt worden sein
- Vollständige Angaben zu Projekt, Auftraggeber mit Ansprechperson, Beschreibung der Leistungen und Ausführungszeitraum
Formblatt ist vom Bieter als Anlage 21 bis 22 beizufügen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

1. Formale Kriterien, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1.1. Angaben zum Bieter bzw. Bietergemeinschaft
Darlegung des Bieters bzw. der Teilnehmer einer Bietergemeinschaft.
Anforderung: ausgefülltes Formblatt
Formblatt ist als Anlage 1 beigefügt

1.2. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Erklärung, dass keine Gründe für einen Ausschluss aus dem Wettbewerb vorliegen.
Anforderung: ausgefülltes Formblatt
Formblatt ist als Anlage 2 beigefügt

1.3. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 Verordnung (EU) 2022/576
Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022
Anforderung: ausgefülltes Formblatt
Formblatt ist als Anlage 3 beigefügt

1.4. Nachweis Betriebshaftpflicht / Umweltversicherung
Nachweis einer Betriebshaftplicht-/Umweltschadensversicherung in Höhe von mind. 2,5 Mio. EUR Sach-/Vermögens- und Personenschaden sowie mind. 1,5 Mio. für Umweltschäden.
Anforderung: ausgefülltes Formblatt.
Formblatt ist als Anlage 4 beigefügt

1.5. Kriterien nach §6a VOB/A (2019): Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung, dass der Bieter nicht in Insolvenzverfahren o. Ä. steht und sich nicht in Liquidation befindet.
Anforderung: ausgefülltes Formblatt
Formblatt liegt als Anlage 5 bei

1.6. Kriterien nach §6a VOB/A (2019): Unbedenklichkeitserklärungen
Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Finanzamtes zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, nicht älter als 6 Monate
Anforderung: aktueller Nachweis des Finanzamtes
Nachweis ist vom Bieter als Anlage 6 beizufügen

1.7. Kriterien nach §6a VOB/A (2019): Unbedenklichkeitserklärungen
Gültiger Nachweis über die Errichtung der Beiträge zu gesetzlichen Sozialversicherungen und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifparteien im Sinne des §5 Nr. 3 des Arbeitsnehmer-Entsendegesetztes, nicht älter als 6 Monate
Anforderung: aktueller Nachweis der Krankenkasse
Nachweis ist vom Bieter als Anlage 7 beizufügen

1.8. Kriterien nach §6a VOB/A (2019): vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren
1.8.1. Umsatz
Erklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mit einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Mio. EUR im Bereich Grundwasser- und Bodenluftsanierung.
1.8.2. Zahl der Beschäftigten
Erklärung über Anzahl von mehr als 10 Beschäftigte pro Jahr (Mittel) (gewerbliche und technische Angestellte) für entsprechende Leistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen, der letzten 3 Geschäftsjahre.
Anforderung: ausgefülltes Formblatt (gemeinsames Formblatt für 1.8.1 und 1.8.2)
Formblatt liegt als Anlage 8 bei

1.9. Eintragung ins Berufsregister
Nachweis über die Eintragung in ein Berufsregister.
Anforderung: vorhandener Nachweis
Nachweis ist vom Bieter als Anlage 9 beizufügen
1.10. Anmeldung bei Berufsgenossenschaft
Nachweis der Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft
Anforderung: vorhandener Nachweis
Nachweis ist vom Bieter als Anlage 10 beizufügen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

2. Technische und personelle Qualifikationen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): 2.1. Erklärung zur Bauausführung mit Angabe der Eigen- und Fremdleistungen
Erklärung, welche Leistungen durch eigenes Personal und welche durch Nachunternehmer ausgeführt werden. Bei Eignungsleihe für unten folgende geforderte Nachweise oder Referenzen sind diese entsprechend zu benennen.
Anforderung: Durchführung mindestens einer Leistung durch eigenes Personal, Angabe der Nachunternehmer bei Eignungsleihe
Formblatt liegt als Anlage 11.1 bei
Formblatt liegt als Anlage 11.2 bei (nur bei Eignungsleihe)

2.2. Unternehmensbezogene Qualifikation:
- Gültiger Nachweis über die Zulassung des Unternehmens als Fachbetrieb nach AwSV (ehemals Fachbetrieb nach WHG)
Anforderung: vorhandener, gültiger Nachweis für das eigene Unternehmen.
- Benennung des Service-Stützpunktes während des Betriebs der Anlage inklusive der Beschreibung, wie ein zeitnaher Vor-Ort-Einsatz zur Erkundung und ggf. Behebung einer Störung (max. 6 Stunden nach Alarmierung oder Benachrichtigung, auch nachts und an Wochenenden/Feiertagen) vom Bieter sichergestellt werden können.
Nachweis(e) ist (sind) vom Bieter als Anlage 12 und 13 beizufügen

2.3. Personenbezogene Qualifikationen
Darstellung des geplanten Projektteams mit Bauleiter und Wartungspersonal mit Nachweisen zu Berufserfahrung und Qualifikationen
Anforderung:
Berufserfahrung Bauleiter:
- mind. 5 Jahre mit Bauleitung mit mindestens 3 Projekten
Bodenluft- und Grundwassersanierung:
- mindestens 3 Projekte im Bereich Grundwasser- und/oder Bodenluftsanierung mit Verunreinigungen durch leichtflüchtige Schadstoffe
Qualifikation Bauleiter:
- Nachweise (z. B. Studiennachweise, Zeugnisse, Bescheinigungen) über die berufliche Befähigung
- Sachkundenachweis nach TRGS 524 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen bzw. BRG 128 bzw. DGUV Regel 101-004 (Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen))
Qualifikation Wartungspersonal:
- Nachweise sollten sich insbesondere auf die Tätigkeitsfelder Verfahrenstechnik, Schlosserhandwerk, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik mit SPS-Anlagen- und Brunnensteuerung, Anlagenelektrik, Metall- und PE-Schweißen oder gleichwertige Befähigungen und Fortbildungen beziehen, aber auch auf die Erfahrung im Betrieb von Grundwassersanierungsanlagen
Hinweis: Änderungen im Projektteam im Falle einer Auftragsvergabe sind mitzuteilen, die Qualifikation der Mitarbeiter muss mindestens gleichwertig sein.
Darstellung des Projektteams vor Ort mit den oben genannten Anforderungen ist als Anlage 14 beigefügt
Nachweis(e) ist (sind) vom Bieter als Anlage 15 beizufügen

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

4. Leistungsfähigkeit Arbeitsschutz (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Finanzierung

Oberhalb eines Auftragswerts von 250.000,00 Euro hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsmäßige Durchführung und für die Gewährleistung der übernommenen Bestellung zu stellen:
als Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme einschließlich aller Nachträge.

Unterhalb eines Auftragswertes von 250.000,00 Euro kann der Auftraggeber für die Gewährleistung der übernommenen Bestellung eine Sicherheit als Mängelgewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme verlangen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen.
Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik
entsprechen und, soweit gegeben, Güte- bzw. Verbandszeichen (DIN, DVGW, VDE usw.) tragen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung