Entsorgung von privaten Kleinkläranlagen im Stadtgebiet Schmallenberg
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Schmallenberg
Unterm Werth 1
57392
Schmallenberg
Deutschland
Vergabestelle
+49 2972/980-0
+49 2972/980-480
vergabestelle@schmallenberg.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRMYTPT2915U

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRMYTPT2915U/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Entsorgung von privaten Kleinkläranlagen im Stadtgebiet Schmallenberg

Umfang der Leistung
Klärschlammentsorgung:
Entleerung von 129 privaten Kleinkläranlagen/Gruben.

Haupterfüllungsort

Entsorgung von privaten Kleinkläranlagen
im Stadtgebiet Schmallenberg
57392
Schmallenberg

div. Ortsteile lt. Liste

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

01.01.2027 - 31.12.2031

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2031

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2031

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Abdeckung seiner vertraglichen und gesetzlichen Haftung eine Betriebs -und Umwelthaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2,5 Mio EUR abzuschließen, mit Angebotsabgabe nachzuweisen und über die Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.

Nach Auftragserteilung erhält das Unternehmen von der Stadt Schmallenberg weitergehende Informationen über die abzufahrenden Gruben. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer abgeschlossen.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

28.05.2026 11:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

26.06.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Dienstleistungen im Namen und für Rechnung der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg zu vergeben.

Die Ausschreibung erfolgt gemäß der Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Schmallenberg unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB und der Vereinbarung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).

Abweichend von § 5 (2) der Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Schmallenberg unterhalb der Schwellenwerte gemäß §106 GWB vom 01.01.26 der Verhandlungen über den Angebotsinhalt und die Preise zulässt, wird hiermit festgelegt, dass im vorliegenden Vergabeverfahren auf Verhandlungen verzichtet wird.
Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag ohne Verhandlungen über den Angebotsinhalt und Preise. Die Bieter werden gebeten, ihr bestmögliches Angebot abzugeben. Aufklärungen über den Angebotsinhalt sind von diesem Verhandlungsverbot nicht berührt.

Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.

Angebote können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich auf dem Vergabemarktplatz Westfalen (www.vergabe-westfalen.de) abgerufen werden.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Kalendertagen fehlende Unterlagen zu übermitteln, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung. Wird die Frist nicht eingehalten, ist der Ausschluss des Angebots die direkte Konsequenz, um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren.

Achtung:
Bitte das Angebotsschreiben vollständig ausfüllen!

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