Gem. § 11 VOB/A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erfolgt der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Angebote können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich auf dem Vergabemarktplatz Westfalen (www.vergabe-westfalen.de) abgerufen werden. Bei den meisten Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis in digitaler Form (GAEB-Standard D83 und/oder X83) und als PDF-Datei bereitgestellt. Preise und Bieterangaben tragen Sie hier mit Ihrer eigenen Kalkulationssoftware ein. In diesen Fällen wird Ihr vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowohl als lesbare PDF-Version als auch im GAEB-Format zurück benötigt. Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Angebot ggf. ausschließen müssen, wenn die von Ihnen hochgeladene GAEB-Datei nicht lesbar sein sollte und Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis nicht zusätzlich als PDF-Version hochgeladen haben.
Feststellung der Eignung der Bieter:
Die Feststellung der grundsätzlichen Eignung der Bieter erfolgt über eine Bewertung anhand der vom AG vorgegebenen Kriterien.
Das der Ausschreibung beigefügte Formular benennt folgende Kriterien:
- Formale Kriterien
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Technische und personelle Qualifikationen
- Fachliche Qualifikationen
- Angabe von Referenzprojekten
Zu den genannten Kriterien sind im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens durch den Bieter die geforderten Erklärungen abzugeben sowie die sonstigen geforderten Eigennachweise / Erklärungen vorzulegen. Zusammen mit dem Angebot übermittelt der Bewerber die seitens des AG geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung. Die entsprechend beizufügenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise bilden die Grundlage für die Eignungswertung.
Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. fehlende Unterlagen oder Angaben nachzufordern, sofern diese vom Bieter nicht fristgerecht eingereicht wurden und dadurch eine Feststellung der Eignung erschwert wird. Werden die mit Einreichung der Angebote geforderten Unterlagen nicht beigebracht oder auch auf Nachforderung nicht fristgerecht eingereicht, so wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Im Rahmen der Prüfung der Eignung behält sich der Auftraggeber zudem die Durchführung von Bietergesprächen vor, in denen die Bieter unter Bezugnahme auf die im Ausschreibungsverfahren beizubringenden Erklärungen und Nachweise die Möglichkeit der Erläuterung sowie zur Angebotsaufklärung haben.
Prüfung der Eignung der Bieter und Angebotswertung anhand Zuschlagskriterien:
Nach Feststellung der Eignung werden die Angebote der Bieter anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien bewertet.
Als Zuschlagskriterium im Rahmen der Angebotswertung wird folgende festgelegt:
Zuschlagskriterium:
günstigster Angebotspreis
Gewichtung:
100 %
Achtung:
Ein Nebenangebot ist analog eines Hauptangebotes separat hochzuladen! Im Bietertool unter Information zum Angebot den Angebotstyp "Nebenangebot" auswählen.
Anforderungen an Nebenangebote
(1) Das Hauptangebot muss zwingend ausgepreist werden. Nebenangebote sind zugelassen, diese müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche gekennzeichnet werden. Die Anzahl ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.
(2) Die Mindestanforderungen für Nebenangebote (Eindeutigkeit, erschöpfende Beschreibung, Vollständigkeit) müssen erfüllt sein. Die Gliederung des Leistungs-verzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Fehlende oder ungenügende Angaben führen zum Ausschluss des Nebenangebotes / Sondervorschlages.
(3) Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer eindeutigen Erfüllung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
(4) Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern) nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern.
(5) Als Nebenangebot werden ebenfalls bedingte Preisnachlässe behandelt, d.h. ein Nachlass, der unter der Voraussetzung des Eintretens einer - vom Bieter - exakt zu definierenden Bedingung gewährt wird z.B. Koppelungsnachlass (in Prozent) auf die Abrechnungssumme, der nur für den Fall einer Gesamtbeauftragung beider Lose gilt.
(6) Nebenangebote, die die vorgenannten Anforderungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
(7) Als Voraussetzung für die Wertung von Nebenangeboten und Sondervorschlägen gelten folgende Mindestanforderungen:
- Die sicherheitstechnischen Eigenschaften müssen denen des Hauptangebotes entsprechen.
- Die Anforderungen an Messtechnik, Datenaufzeichnung und Störmeldesystematik muss denen des Hauptangebotes entsprechen.
- Bei Änderungen von Materialvorgaben (Qualität und Quantität) dürfen die Mindest-vorgaben und -eigenschaften des Hauptangebotes hinsichtlich Korrosionsschutz, zu Standzeiten, Wartungs-/Instandhaltungsaufwand, Verschleiß etc. nicht unterschritten werden.
- Die mechanische Festigkeit, Druckfestigkeit und die Standsicherheit von Anlagenteilen und Bauwerken müssen den Mindestanforderungen des Ausschreibungsstandards entsprechen.
- Das vorgeschriebene Fabrikat bei der Position 02.03.080. muss eingesetzt werden.
- Der Platzbedarf von Anlagen und Anlagenteilen darf den Platzbedarf des Hauptangebotes nicht wesentlich überschreiten.
- Die Anforderungen an den Automatisierungsgrad der Grundwassersanierungsanlage sowie einzelner Anlagenteile darf nicht verschlechtert werden. Die Anlage ist in einem vorwiegend personallosen kontinuierlichen Automatikbetrieb zu betreiben.
- Eine vollständige Fernbedienung der Anlage darf nicht vorgesehen werden. Bedienhandlungen sind auch vor Ort vorzunehmen.