Die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (im Folgenden als "Vergabestelle", "Auftraggeber" oder "Wohn + Stadtbau" bezeichnet) als 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Münster beabsichtigt für den Neubau einer Fünf-Gruppen-Kita, ca. vier Gewerbeeinheiten und ca. 25 frei finanzierten Wohnungen die Objektplanungsleistungen und nachfolgenden Fachplaner- Leistungen zu vergeben.
Folgende Planungsleistungen werden als einzelne Lose ausgeschrieben:- Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI - Leistungsphase 1 bis 5- Technische Gebäudeausrüstung gem. HOAI §§ 53 ff.; ALG 1-6 - Leistungsphase 1-9- Tragwerksplanung gem. HOAI §§ 49 ff. Leistungsphase 1-6 und Bauphysik gem. Anl. 1 1.2 HOAI - Leistungsphase 1-7- Freianlagenplanung gem. HOAI §§ 39 ff. - Leistungsphase 1-9
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Angebotsfrist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Die Kommunikation wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW geführt. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen. Eine gesonderte Unterschrift bei elektronischen Angeboten der Bescheinigungen ist nicht erforderlich, der Inhalt wird mit Abgabe eines Angebotes über den Vergabemarktplatz NRW anerkannt. Die Wohn + Stadtbau GmbH verpflichtet sich mit ihrem Verhaltenskodex zu verantwortungsvollem Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wohnstadtbau.de/de/ueber-uns/compliance/ Datenschutzhinweise gemäß EU Datenschutzgrundverordnung entnehmen Sie bitte unserer Homepage https://www.wohnstadtbau.de/de/datenschutz/
Die Nachforderung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 56 VgV.
Siehe §§ 123, 124 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
siehe losweise Beschreibung - Berufsqualifikation
siehe losweise Beschreibung - Vergleichbare Referenzen
siehe losweise Beschreibung - Mitarbeiterzahlen
siehe losweise Beschreibung - Umsatzangaben
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
- Besondere Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Gegenstand dieses Loses ist die Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI - Lph.1 bis 5
Eignungskriterium ist die Berufsqualifikation als Architekt/in. Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen. - Berufsqualifikation
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind: Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren in den Kategorien A und B. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen: Kategorie A: a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war der Neubau von Mehrfamilienhäusern (Geschosswohnungsbauten etc.) mit einer Mindestwohnfläche von 500 qm. b) abgeschlossene Bearbeitung von mindestens einer der Leistungsphasen 1 bis 5 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude. c) Das Gebäude entsprach mindestens der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021. d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 300 und 400 (entspr. DIN 276) betrug mind. 1,5 Mio. EUR ohne MwSt. e) Die zum jeweils maßgeblichen Leistungsbild (siehe b) erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.07.2020 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag. Kategorie B: a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war der Neubau einer KiTa, eines allgemeinbildenden Schulgebäudes oder eines vergleichbaren der Kinderbetreuung dienenden Gebäudes. b) abgeschlossene Bearbeitung von mindestens einer der Leistungsphasen 1 bis 5 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude. c) Das Gebäude entsprach mindestens der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021. d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 300 und 400 (entspr. DIN 276) betrug mind. 750.000. EUR ohne MwSt. e) Die zum jeweils maßgeblichen Leistungsbild (siehe b) erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.07.2020 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag.
Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest je Kategorie in Summe die Leistungsphasen 1 bis 5 abdecken, sonst gilt der Bieter als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene (siehe b) Leistungsphasen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bieterreferenzformular (B00-1.1). - Vergleichbare Referenzen
Bieter haben anzugeben, wie viele Architekten/innen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils durchschnittlich beschäftigt waren bzw. aktuell sind. Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen. Mindestanforderung an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Architekten/innen, jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 als auch aktuell. - Mitarbeiterzahlen
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bietergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt. - Umsatzangaben
Gegenstand diese Loses ist die technische Gebäudeausrüstung gem. HOAI §§ 53 ff.; ALG 1-6 in den Leistungsphasen 1-9
Eignungskriterium ist die Berufsqualifikation einer Person mit der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung und einer Person mit der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektro-/ Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen. - Berufsqualifikation
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind: Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren in den Kategorien A und B. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen: Kategorie A: a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war der Neubau von Mehrfamilienhäusern (Geschosswohnungsbauten etc.) mit einer Mindestwohnfläche von 500 qm b) abgeschlossene Bearbeitung von mindestens einer Leistungsphase des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3. c) Einordnung der jeweils bearbeiteten Anlagengruppe(n) in die Honorarzone II oder III entsprechend § 56 HOAI. d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 410 bis 430 (entspr. DIN 276) betrug mind. 400.000 EUR ohne MwSt. e) Die zum jeweils maßgeblichen Leistungsbild (siehe b) erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.07.2020 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag.
Kategorie B: a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war der Neubau von Mehrfamilienhäusern (Geschosswohnungsbauten etc.) mit einer Mindestwohnfläche von 500 qm.b) abgeschlossene Bearbeitung von mindestens einer Leistungsphase des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 und 5. c) Einordnung der jeweils bearbeiteten Anlagengruppe(n) in die Honorarzone II oder III entsprechend § 56 HOAI. d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 440 und 450 (entspr. DIN 276) betrug mind. 350.000 EUR ohne MwSt. e) Die zum jeweils maßgeblichen Leistungsbild (siehe b) erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.07.2020 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag.
Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest je Kategorie in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 je Anlagengruppe abdecken, sonst gilt der Bieter als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene (siehe b) Leistungsphasen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bieterreferenzformular (B00-1.2). - Vergleichbare Referenzen
Bieter haben anzugeben, wie viele Ingenieur/innen und Techniker/innen der Fachrichtungen Versorgungstechnik und Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtungen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils durchschnittlich beschäftigt waren bzw. aktuell sind. Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen. Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Ingenieur/Innen der Fachrichtung Versorgungstechnik und von nicht unter 2,00 Ingenieur/innen der Fachrichtung Elektro-/Nachrichtentechnik und nicht unter 3,00 Mitarbeiter/innen insgesamt mit entweder der Berufsqualifikation Ingenieur/Innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder der Berufsqualifikation Techniker/in Fachrichtung Versorgungstechnik sowie nicht unter 3,00 Mitarbeiter/innen insgesamt mit entweder der Berufsqualifikation Ingenieur/Innen der Fachrichtung Elektro-/Nachrichtentechnik oder der Berufsqualifikation Techniker/in Fachrichtung Elektro-/Nachrichtentechnik, jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 als auch aktuell. - Mitarbeiterzahlen
Gegenstand dieses Loses sind die Tragwerksplanung gem. HOAI §§ 49 ff. und Bauphysik (Anwendungsbereich Wärmeschutz und Schallschutz) gem. Anl. 1 1.2 HOAI - Leistungsphase 1-6 (TWP) und 1-7 (Bauphysik)
Eignungskriterium ist die Berufsqualifikation als Bauingenieur/in. Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen. - Berufsqualifikation
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind: Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen: Kategorie A (TWP) a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war der Neubau von Mehrfamilienhäusern (Geschosswohnungsbauten etc.) mit einer Mindestwohnfläche von 1.000 qm. b) abgeschlossene Bearbeitung von mindestens einer Leistungsphase des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung. c) Einordnung des Tragwerks in die Honorarzone III entsprechend § 52 HOAI. d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 300 und 400 (entspr. DIN 276) betrug mind. 3,0 Mio. EUR ohne MwSt. e) Die zum jeweils maßgeblichen Leistungsbild (siehe b) erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.07.2020 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag.
Kategorie B (Bauphysik - Anwendungsbereich Wärmeschutz) a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war der Neubau von Mehrfamilienhäusern (Geschosswohnungsbauten etc.) mit einer Mindestwohnfläche von 1.000 qm.b) abgeschlossene Bearbeitung von mindestens der Leistungsphasen 1 bis 5 für den Anwendungsbereich Wärmeschutz des Leistungsbildes Bauphysik. c) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 300 und 400 (entspr. DIN 276) betrug mind. 3,0 Mio. EUR ohne MwSt. d) Die zum jeweils maßgeblichen Leistungsbild (siehe b) erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.07.2020 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag.
Kategorie C (Bauphysik - Anwendungsbereich Schallschutz) a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war von Mehrfamilienhäusern (Geschosswohnungsbauten etc.) mit einer Mindestwohnfläche von 1.000 qm. b) abgeschlossene Bearbeitung von mindestens der Leistungsphasen 1 bis 5 für den Anwendungsbereich Schallschutz des Leistungsbildes Bauphysik. c) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 300 und 400 (entspr. DIN 276) betrug mind. 3,0 Mio. EUR ohne MwSt. d) Die zum jeweils maßgeblichen Leistungsbild (siehe b) erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.07.2020 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag.
Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 6 für die Kategorie A (TWP) und die Leistungsphasen 1 bis 5 für die Kategorien B und C (Bauphysik Wärme- und Schallschutz) abdecken, sonst gilt der Bieter als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene (siehe b) Leistungsphasen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bieterreferenzformular (B00-1.3). - Vergleichbare Referenzen
Bieter haben anzugeben, wie viele Bauingenieur/innen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils durchschnittlich beschäftigt waren bzw. aktuell sind. Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen. Mindestanforderung an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Ingenieur/innen der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Fachrichtungen, jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 als auch aktuell. - Mitarbeiterzahlen
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bietergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt - Umsatzangaben
Gegenstand dieses Loses ist die Freianlagenplanung gem. HOAI §§ 39 ff. in den Leistungsphasen 1-9
Eignungskriterium ist die Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt/in. Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen. - Berufsqualifikation
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind: Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen: a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war die Herstellung einer speziell zur Nutzung durch Kinder und/oder Jugendliche bestimmten Freianlage (z.B. für KiTa`s oder Schulen) mit einer Mindestaufenthaltsfläche von 500 qm. b) abgeschlossene Bearbeitung von mindestens einer Leistungsphase des Leistungsbildes Freianlagenplanung. c) Die Freianlage entsprach in dem jeweils maßgeblichen Leistungsbild (siehe b) mindestens der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021. d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 500 (entspr. DIN 276) betrug mind. 300.000 EUR ohne MwSt. e) Die zum jeweils maßgeblichen Leistungsbild (siehe b) erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.07.2020 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag.
Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 abdecken, sonst gilt der Bieter als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene (siehe b) Leistungsphasen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bieterreferenzformular (B00-1.4). - Vergleichbare Referenzen
Bieter haben anzugeben, wie viele Landschaftsarchitekten/innen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils durchschnittlich beschäftigt waren bzw. aktuell sind. Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen. Mindestanforderung an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Landschaftsarchitekten/innen, jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 als auch aktuell. - Mitarbeiterzahlen