Die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (im Folgenden als "Vergabestelle", "Auftraggeber" oder "Wohn + Stadtbau" bezeichnet) als 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Münster beabsichtigt für den Neubau einer Fünf-Gruppen-Kita, ca. vier Gewerbeeinheiten und ca. 25 frei finanzierten Wohnungen in Münster-Albachten die Objektplanungsleistungen Gebäude der Leistungsphase 6-9 zu vergeben.
Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI - Leistungsphase 6 bis 9
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Die Kommunikation wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW geführt. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Eine gesonderte Unterschrift bei elektronischen Angeboten der Bescheinigungen ist nicht erforderlich, der Inhalt wird mit Abgabe eines Angebotes über den Vergabemarktplatz NRW anerkannt.
Die Wohn + Stadtbau GmbH verpflichtet sich mit ihrem Verhaltenskodex zu verantwortungsvollem Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wohnstadtbau.de/de/ueber-uns/compliance/
Datenschutzhinweise gemäß EU Datenschutzgrundverordnung entnehmen Sie bitte unserer Homepage https://www.wohnstadtbau.de/de/datenschutz/
Die Nachforderung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 56 VgV.
Siehe §§ 123, 124 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Vergleichbare Referenzen - Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind: Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen: a) Gegenstand der Referenz ist bzw. war der Neubau eines Wohngebäudes mit mindestens 1.000 qm Wohnfläche. b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 6 bis 9 bearbeitet und ist abgeschlossen. c) Das Gebäude entsprach mindestens der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021. d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 300 und 400 (entspr. DIN 276) betrug mind. 2,5 Mio. EUR ohne MwSt. e) Die zum jeweils maßgeblichen Leistungsbild (siehe b) erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.06.2021 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag.
Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 6 bis 9 abdecken, sonst gilt der Bieter als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene (siehe b) Leistungsphasen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bieterreferenzformular (B00-1).
Mitarbeiterzahlen - Der Bieter hat anzugeben, wie viele Architekten/innen, Bauingenieure/innen und Bautechniker/innen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils durchschnittlich bei ihm beschäftigt waren bzw. aktuell sind. Die Mitarbeiterzahl ist als Vollzeitstellenäquivalent anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen.Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Architekten/-innen bzw. Bauingenieure/innen und nicht unter 3,00 Mitarbeiter/innen mit entweder der Berufsqualifikation Architekt/in oder Bauingenieur/in oder der Berufsqualifikation Bautechniker/in, jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 als auch aktuell.
Umsatzangaben - Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bietergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Besondere Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW