Ausführungsbeginn:
Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen (§ 5 Abs. 2 S. 2 VOB/B), die dem Unternehmer voraussichtlich bis zum 05.04.2027 (Abruffrist) zugeht.
Ausführungsende:
Die Leistung ist innerhalb von 1153 Werktagen nach der Frist für den Ausführungsbeginn zu vollenden (abnahmereif fertigzustellen).
Auf § 6 des beigefügten VOB/B-Bauvertrags wird verwiesen.