Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Hardware für die Berufskollegs und Förderschulen des Hochsauerlandkreises in den Jahren 2027 bis 2030
Der Hochsauerlandkreis schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Hardware und Medientechnik für seine Förderschulen und Berufskollegs aus. Diese soll mindestens den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2030 umfassen.
Konkretere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag wird zunächst für die Zeit 01.01.2027 bis 31.12.2027 geschlossen.Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich bis zu dreimal um jeweils ein Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf kündigt.
Auf Antrag leitet die Vergabekammer Westfalen ein Nachprüfungsverfahren ein. Es gilt § 160 GWB: Insbesondere hat der Unternehmer einen von ihm vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. Verstöße die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung/Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung/Angebotsabgabe zu rügen. Nach der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, dürfen zudem nicht mehr als 15 Kalendertage vergangen sein.
Für den Download der Vergabeunterlagen vom Portal ist eine Registrierung nicht erforderlich.Die Registrierung als Bewerber auf dem Portal wird empfohlen, um der Vergabestelle die Kommunikation zu ermöglichen. Ansonsten obliegt es dem Bewerber, sich kontinuierlich über die Kommunikation im Verfahren und die Änderung von inhaltlichen oder verfahrensmäßigen Daten zu unterrichten.
Informationen werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz übermittelt.
Es sind ausschließlich Angebote in elektronischer Form zugelassen.Eine Angebotsabgabe in schriftlicher Form, per Fax oder Email ist unzulässig und unwirksam.
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geeignete Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden geeignete Referenzen über bereits ausgeführte Aufträge verlangt.
gem. § 17 VOL/B
Keine Vorgaben; aber Herstellung einer gesamtschuldnerischen Haftung und Bestellung e i n e s vertretungsberechtigten Mitglieds