Abschluss von Dienstleistungsverträgen (Arbeitnehmerüberlassung) zur notärztlichen Personalgestellung ab dem 01.01.2027 für die kreiseigenen Versorgungsbereiche Brilon (Los 1) und Olsberg (Los 2)
Der Hochsauerlandkreis, vertreten durch den Landrat Thomas Grosche und die Fachbereichsleiterin des Fachdienst 38 "Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz", Anja Menne, Steinwiese 3, 59872 Meschede ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. November 1992 gesetzlich verpflichtet die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst sicherzustellen. Dazu beabsichtigt der Aufgabenträger, die personelle Bereitstellung von geeigneten Ärzten zur Teilnahme am Rettungsdienst (Notarztdienst) auf geeignete Einrichtungen/Leistungserbringer zu übertragen.
Die Leistung ist am 01.01.2027 um 07:00 Uhr zu beginnen.
Den genauen Leistungszeitraum und die weiteren Einzelheiten zur Leistungserbringung regeln die Vergabeunterlagen (siehe insbesondere Anlage 3 "Leistungsbeschreibung" und Anlage 4 " Vertragsbedingungen").
In Los 2 steht dem Aufgabenträger eine einseitige Option zur (ggf. auch mehrfachen) Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Quartal (längstens jedoch bis zum 31.03.2029) zu, die jeweils spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf des Leistungszeitraumes durch einseitig empfangsbedürftige schriftliche Erklärungen ausgeübt werden muss.(Auf § 11 Abs. 1 der Anlage 4_Vertragsbedingungen wird verwiesen.)
Notarztstandort Brilon(Auf Ziffer 5.2 in Anlage 3_Leistungsbeschreibung wird verwiesen.)
Notarztstandort Olsberg(Auf Ziffer 5.2 in Anlage 3_Leistungsbeschreibung wird verwiesen.)
Möglicher Dienststandort nach der Zusammenlegung und Verlagerung der Notarztstandorte Brilon und Olsberg.(Auf Ziffer 5.2 in Anlage 3_Leistungsbeschreibung wird verwiesen.)
Zusätzlich ist voraussichtlich ab dem 01.01.2028 im Versorgungsbereich Brilon (Los 1) die erste Monatshälfte (01. bis 15. eines Monats) abzudecken.Leistungszeitraum: nach Optionsausübung (frühstens ab dem 01.01.2028, 00:00 Uhr) bis 01.01.2032, 07:00 Uhr.
Auf Antrag leitet die Vergabekammer Westfalen ein Nachprüfungsverfahren ein. Es gilt § 160 GWB: Insbesondere hat der Unternehmer einen von ihm vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. Verstöße die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung/Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung/Angebotsabgabe zu rügen. Nach der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, dürfen zudem nicht mehr als 15 Kalendertage vergangen sein.
Für den Download der Vergabeunterlagen vom Portal ist eine Registrierung nicht erforderlich.Die Registrierung als Bewerber auf dem Portal wird empfohlen, um der Vergabestelle die Kommunikation zu ermöglichen. Ansonsten obliegt es dem Bewerber, sich kontinuierlich über die Kommunikation im Verfahren und die Änderung von inhaltlichen oder verfahrensmäßigen Daten zu unterrichten.
Informationen werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz übermittelt.
Es sind ausschließlich Angebote in elektronischer Form zugelassen.Eine Angebotsabgabe in schriftlicher Form, per Fax oder Email ist unzulässig und unwirksam.
Zuschlagskriterien:Der Aufgabenträger ermittelt das wirtschaftlichste Angebot unter Beachtung des rettungsdienstlichen Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 2a RettG NRW anhand folgender Zuschlagskriterien:
- Preis-Kriterium (50 %)- Stabilitäts- / Qualifikationskriterium (50 %)
Fügt der Bieter die zur Bewertung anhand der vorgenannten Kriterien erforderlichen Konzepte nicht bei, so kann sein Angebot nicht gewertet werden, sondern wird ausgeschlossen (Ausschlusskriterium).Mit dem Angebot ist zudem die Anlage 9 "Preisblatt" bepreist einzureichen.
(Auf die Anlage 2 "Zuschlagskriterien" wird verwiesen.)
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Auszug Handels-/Vereinsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs (6) Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden.
Für Körperschaften des öffentlichen Rechts genügt insoweit die Vorlage der aktuellen Satzung. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
Für kommunale oder staatliche Krankenhausträger entfällt diese Anforderung.
(Auf Ziffer 3.2 der Anlage 1 "Eignungskriterien" wird verwiesen.)
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die die Erbringung notärztlicher Leistungen mit einschließt über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum Beginn des Leistungszeitraumes. Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils 10 Mio. EUR bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder
- durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen und der Eigenerklärung des Bieters, die Versicherung über den gesamten Vertragszeitraum aufrechtzuerhalten oder
- durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft, im Falle der Beauftragung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum aufrechtzuerhalten.
(Auf Ziffer 3.3 der Anlage 1 "Eignungskriterien" wird verwiesen.)
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es werden nur solche Bieter zugelassen, die mindestens eine (1) Referenz über früher ausgeführte Beauftragung zur Notarztgestellung im öffentlichen Rettungsdienst nachweisen können. Referenzen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist länger als drei (3) Jahre zurückliegen, werden nicht berücksichtigt.
Hierzu ist die Anlage 10 "Referenzliste" auszufüllen.
(Auf Ziffer 3.4 der Anlage 1 "Eignungskriterien" wird verwiesen.)
gem. § 17 VOL/B
Keine Vorgaben; aber Herstellung einer gesamtschuldnerischen Haftung und Bestellung e i n e s vertretungsberechtigten Mitglieds