Der Verweis auf die Präqualifikation ist hinreichend, sofern die Datenbank die geforderten Unterlagen enthält.
Vorzulegende Nachweise:
Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis; Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mittels der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nachzuweisen. Vergleichbare gleichwertige Nachweise sind zulässig, soweit die Gleichwertigkeit mit der Vorlage nachgewiesen wird.
Die eingereichten Unterlagen dürfen nicht älter als sechs Monate sein.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Angaben zu Arbeitskräften; Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen und Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung