Der Verweis auf die Präqualifikation ist hinreichend, sofern die Datenbank die geforderten Unterlagen enthält
Vorzulegende Nachweise:
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind; Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden mit Angabe der Referenzen.
Mindestangaben der Referenzen:
- Ansprechpartner,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Auftragssumme,
- Ausführungszeitraum.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung