Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten an der Aula des Berufskollegs Meschede
Der Hochsauerlandkreis ist Träger von fünf Berufskollegs, von denen sich eines am Standort Meschede befindet.Am Berufskolleg in Meschede soll ein Neubau entstehen. Neben der Fertigstellung des Neubaus sind die Bestandsschulgebäude von Schadstoffen zu befreien und - mit Ausnahme des Atriums - anschließend abzureißen.
Zu beauftragendes Gewerk:Das bestehende Gebäude "Aula" wird schadstoffsaniert, entkernt, abgebrochen und entsorgt.Das Gebäude ist 1-geschossig zzgl. eines reinkonstruktiven Dachraumes und teilunterkellert.Die Außenmaße der Aula sind ca. 26 x 26 m. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 6 m über Gelände und ca. 3 m unter Gelände (ca. 5 m im Bereich Tiefkeller).Der Abbruch erfolgt bis zur Oberkante Bodenplatte Keller (nicht Tiefkeller!).In Teilbereichen bleibt die Kellerwand bis ca. 1 m über Kellerdecke erhalten, um Böschungswinkel und Baugrube zu minimieren.
Konkrete Angaben sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Aula
Preis
Auf Antrag leitet die Vergabekammer Westfalen ein Nachprüfungsverfahren ein. Es gilt § 160 GWB: Insbesondere hat der Unternehmer einen von ihm vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. Verstöße die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung/Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung/Angebotsabgabe zu rügen. Nach der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, dürfen zudem nicht mehr als 15 Kalendertage vergangen sein.
- Der Download der Vergabeunterlagen vom Portal erfolgt gebührenfrei. Eine Registrierung nicht erforderlich. Die Registrierung als Bewerber auf dem Portal wird aber empfohlen, um die Kommunikation zwischen Bieter und Vergabestelle sicherzustellen. Ansonsten obliegt es dem Bewerber, sich kontinuierlich über die Kommunikation im Verfahren und die Änderung von inhaltlichen oder verfahrensmäßigen Daten zu unterrichten.