Beschaffung einer Software "Learning Management System" für die Gesamtverwaltung
Der Hochsauerlandkreis beabsichtigt die Einführung eines Learning Management Systems, das speziell auf die Informations- und Lernbedürfnisse der ca. 1.500 Mitarbeitenden zugeschnitten ist. Dabei wird davon ausgegangen, dass Lernangebote speziell für denöffentlichen Bereich zur Verfügung stehen.
Konkretere Information entnehmen SIe bitte den Vergabeunterlagen.
Ergonomie, Bedienbarkeit sowie weiterführende Funktionalitäten
Angebotspreis
Auf Antrag leitet die Vergabekammer Westfalen ein Nachprüfungsverfahren ein. Es gilt § 160 GWB: Insbesondere hat der Unternehmer einen von ihm vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. Verstöße die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung/Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung/Angebotsabgabe zu rügen. Nach der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, dürfen zudem nicht mehr als 15 Kalendertage vergangen sein.
Die Wertung erfolgt anhand der in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien.
Zuschlagskriterien:- Software (Ergonomie / Bedienbarkeit sowie weiterführende Funktionalitäten): 50 %- Preis: 50 %
Die Bewertungsmatrix ist Teil der Leistungsbeschreibung.