Wartungsarbeiten am Montag, 22.06.2026 von ca.14:00 bis 15:00 Uhr

Berichtigungen

Durchführung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung am Berufskolleg Neheim

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

Änderung/en
24.05.2026 14:20 Uhr
Fehlerhafte Angaben korrigiert

Rüge eines Bieters bezüglich geforderter Referenzbescheinigungen.

a) Eigenerklärung Referenznachweis
Die Anforderung von Referenzbescheinigungen verstößt gegen § 46 Abs. 3 VgV. Dieser nennt enumerativ die Unterlagen, welche zur Überprüfung der Eignung angefordert werden können. Nach dem eindeutigen Wortlaut ist nur die Anforderung der Angabe von Referenzen in Form einer Liste vorgesehen. Referenzbescheinigungen vormaliger Auftraggeber sind nicht erwähnt und dürfen insofern nicht verlangt werden. Das Dokument wird aus den Vergabeunterlagen ent-fernt.

Es ist daher nunmehr ausreichend einen Eignungsnachweis in Form einer Eigenerklärung über geeignete Referenzobjekte beizubringen. Diese Eigenerklärung muss die Daten des Referenzob-jektes wie auch einen Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten enthalten.

b) Zuschlagskriterium
Die für Los 1 vorgesehen Wertung der Referenzen als Zuschlagskriterium ist unzulässig. Zu-nächst ist bereits die Forderung von (unternehmensbezogenen) Referenzbescheinigungen unzu-lässig (s.o.). Zudem wäre auch die Abfrage von Referenzen von mit der Auftragsabwicklung befasstem Personal mit Blick auf die zu beauftragenden Reinigungsleistungen kein geeignetes Zuschlagskriterium.
Es ist daher das vorherige Zuschlagskriterium "unternehmensbezogene Referenzbescheinigun-gen" durch das auftragsbezogene Referenzkriterium der Produktivstunden in Los 1 ersetzt wor-den. Bei der Unterhaltsreinigung, insbesondere aber auch der Grundreinigung, lässt die Kalkula-tion der Produktivstunden einen Rückschluss auf die Qualität der angebotenen Leistung zu. Die Anzahl der angebotenen Produktivstunden wird daher mit 30 v.H. zur Bewertung der Wirtschaft-lichkeit gewichtet. Siehe im Einzelnen geänderte Anlage 01 "Beschreibung und Gewichtung der Zuschlagskriterien"

c) Änderungsbekanntmachung
Die erforderlichen Änderungen der Vergabeunterlagen im Bereich der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind wesentlich. Sie bedürfen daher einer europaweiten Änderungsbekanntmachung. Die Änderung der Eignungs- und Zuschlagskriterien führt dazu, dass sich nunmehr weitere bzw. andere Bieter zur Abgabe eines Angebotes veranlasst sehen können. Aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung wird daher erneut eine 30-tägige Angebotsfrist ab Veröffentlichung der Änderungsbekanntmachung gewährt.

Der Leistungsbeginn wird entsprechend angepasst auf den 15.08.2026.

22.05.2026