Besichtigungen:
Der Bieter soll sich vor Abgabe eines Angebots von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden überzeugen und bei der Kalkulation hierauf Rücksicht nehmen. Die Besichtigung wird aufgrund der Gebäudestrukturen empfohlen. Im Falle einer Nichtbesichtigung können aus der Unkenntnis der Örtlichkeiten heraus keine Nachforderungen gestellt werden.
Termine für eine Besichtigung sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz abzustimmen. Wenden Sie sich dazu bitte über die Kommunikation an die Vergabestelle.
Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit wird bei Los 1 zu 70 % (= max. 70 Punkte) nach dem Angebotspreis und zu 30 % (= max. 30 Punkte) nach der Bewertung der Referenzen ermittelt. Bei Los 2 stellt der Preis das alleinige Zuschlagskriterium dar. Auf die Anlage "Zuschlagskriterien" wird verwiesen.
Preisgültigkeit:
Die von Ihnen angebotenen Preise sind Festpreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und haben Gültigkeit bis zum 31.12.2026. Vor Ablauf dieser Frist ist eine Änderung der Preise bzw. der Stundenverrechnungssätze nicht möglich. Sollten danach Tarifänderungen oder Änderungen in den Beitragssätzen der Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers beschlossen werden und in Kraft treten, so erfolgt eine Anpassung der Preise bzw. der Stundenverrechnungssätze auf der Grundlage des beigefügten Reinigungsvertrages.
Sonstiges:
Für den Download der Vergabeunterlagen vom Portal ist eine Registrierung nicht erforderlich.
Die Registrierung als Bewerber auf dem Portal wird empfohlen, um der Vergabestelle die Kommunikation zu ermöglichen. Ansonsten obliegt es dem Bewerber, sich kontinuierlich über die Kommunikation im Verfahren und die Änderung von inhaltlichen oder verfahrensmäßigen Daten zu unterrichten.
Informationen werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz übermittelt. Fragen zu den Reinigungsobjekten und zum Ausschreibungsverfahren dürfen ausschließlich über die entsprechende Schnittstelle bei der Vergabeplattform eingereicht werden.
Es sind ausschließlich Angebote in elektronischer Form zugelassen.
Eine Angebotsabgabe in schriftlicher Form, per Fax oder Email ist unzulässig und unwirksam.