Verlegung von Heizungsleitungen für das Nahwärmenetz sowie Trinkwasserleitungen
Gegenstand der Ausschreibung sind Liefer- und Montageleistungen zur Verlegung von Heizungsleitungen für das Nahwärmenetz sowie von Trinkwasserleitungen im Zuge des Neubaus des Berufskollegs Meschede.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Lieferung und fachgerechte Verlegung von vorisolierten Nahwärmeleitungen (Vorlauf und Rücklauf) einschließlich Formstücke- Herstellung von Rohrverbindungen (z. B. Schweiß-, Press- oder Steckverbindungen gemäß Systemvorgaben)- Lieferung und Montage erforderlicher Armaturen, Absperrorgane und Entlüftungseinrichtungen- Herstellung von Hauseinführungen und Anschluss an die Übergabestationen- Durchführung von Druckproben, Dichtheitsprüfungen und ggf. Spülvorgängen- Lieferung und fachgerechte Verlegung von Trinkwasserleitungen einschließlich erforderlicher Formstücke und Armaturen- Hygienegerechte Ausführung gemäß den geltenden Trinkwasservorschriften- Dokumentation, Kennzeichnung und Bestandsunterlagen der verlegten Leitungen
Die Verlegung erfolgt in den bauseits hergestellten und vorbereiteten Leitungsgräben. Die Schnittstellen zu den Erdarbeiten sowie zu den technischen Gebäudeausrüstungen sind zu berücksichtigen und mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Ausführung erfolgt abschnittsweise in enger Abstimmung mit der Bauleitung. Sämtliche Arbeiten sind unter Beachtung der einschlägigen technischen Regelwerke und Normen (insbesondere DIN-Normen, DVGW-Regelwerk, VOB/C) fachgerecht auszuführen.
Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach schriftlichem Abruf durch den Auftraggeber zu beginnen (§ 5 Abs. 2 VOB/B).
Auf Antrag leitet die Vergabekammer Westfalen ein Nachprüfungsverfahren ein. Es gilt § 160 GWB: Insbesondere hat der Unternehmer einen von ihm vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. Verstöße die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung/Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung/Angebotsabgabe zu rügen. Nach der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, dürfen zudem nicht mehr als 15 Kalendertage vergangen sein.
- Der Download der Vergabeunterlagen vom Portal erfolgt gebührenfrei. Eine Registrierung nicht erforderlich. Die Registrierung als Bewerber auf dem Portal wird aber empfohlen, um die Kommunikation zwischen Bieter und Vergabestelle sicherzustellen. Ansonsten obliegt es dem Bewerber, sich kontinuierlich über die Kommunikation im Verfahren und die Änderung von inhaltlichen oder verfahrensmäßigen Daten zu unterrichten.
- Das Angebot muss als PDF-Datei und als GAEB-Datei eingereicht werden.
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geeignete Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden drei geeignete Referenzen über bereits ausgeführte Aufträge in vergleichbarer Größe verlangt.
gem. § 16 VOB/B
gem. § 17 VOB/B