Für die Lehrkräfte der Schulen in Trägerschaft des Hochsauerlandkreises sind mobile Endgeräte zu ersetzen. Dazu sind 175 Convertibles zu beschaffen.
Auf Antrag leitet die Vergabekammer Westfalen ein Nachprüfungsverfahren ein. Es gilt § 160 GWB: Insbesondere hat der Unternehmer einen von ihm vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. Verstöße die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung/Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung/Angebotsabgabe zu rügen. Nach der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, dürfen zudem nicht mehr als 15 Kalendertage vergangen sein.
Für den Download der Vergabeunterlagen vom Portal ist eine Registrierung nicht erforderlich.Die Registrierung als Bewerber auf dem Portal wird empfohlen, um der Vergabestelle die Kommunikation zu ermöglichen. Ansonsten obliegt es dem Bewerber, sich kontinuierlich über die Kommunikation im Verfahren und die Änderung von inhaltlichen oder verfahrensmäßigen Daten zu unterrichten.
Informationen werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz übermittelt.
Es sind ausschließlich Angebote in elektronischer Form zugelassen.Eine Angebotsabgabe in schriftlicher Form, per Fax oder Email ist unzulässig und unwirksam.
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Handelsregisterauszug / vergleichbarer Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mittels der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nachzuweisen. Vergleichbare gleichwertige Nachweise sind zulässig, soweit die Gleichwertigkeit mit der Vorlage nachgewiesen wird.
Die eingereichten Unterlagen dürfen nicht älter als sechs Monate sein.