Verfahrensangaben

Bereitstellung von Hochleistungskopierdrucksystemen für die Fachstelle 10.34 - Exp...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
DE126118269
Klemensstraße 10
48143
Münster
Deutschland
DEA33
Zentrales Vergabemanagement (15ZVM)
vergaben@stadt-muenster.de
+49 251492-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
DE126118269
Klemensstraße 10
48143
Münster
Deutschland
DEA33
Zentrales Vergabemanagement (15ZVM)
vergaben@stadt-muenster.de
+49 251492-0

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514113698

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

75131000-3
30000000-9
30100000-0
30121000-3
30121400-7
30121430-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bereítstellung von Hochleistungskopierdrucksystemen - Neu-Vertrag für die Bereitstellung von Druck- bzw. kopiersystemen für die Druckerei der Fachstelle 10.34 des Amt 10 für die Laufzeit von 48 Monaten

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Neu-Vertrag für die Bereitstellung von Druck- bzw. kopiersystemen für die Druckerei der Fachstelle 10.34 des Amt 10 für die Laufzeit von 48 Monaten:

1 x imagePRESS V1000 (neu)
2 x Varioprint VP140 (neu)
1 x VarioPrint VP6270 (neu refurbished)
1 x Skyco EchsPress (neu)

1 x imagePRESS V1000 (#3RQ00696)
1 x Plockmatic BLM35 (#T102K00288)
1 x PRISMAprepare (#CDEPRPN1K8846496)
1 x PRISMAproduction (#CDEPROGLRD469328)

DIN A3 = 2 x A4

Monatliche Full Service Rate mit folgenden Leistungen:
- Systempauschale
- An-/Abfahrt des Technikers
- Verbrauchsmaterialien, z. B. Toner (exklusive Papier und Heftklammern)
- Reinigungsmaterial
- Alle Arbeitsleistungen des Technikers
- Reparaturen und Ersatzteile

Einmalkosten, wie Urheberrechtsabgabe, Transport- und Installationskosten, Netzwerkintegration und Produktschulung für die Neusysteme sind inklusive.

Die Kosten zur Deinstallation und Abtransport der 3 x VP140 (#698503720,
#698503723, #698803737), 1 x VP6000 (#900230230) und 1 x IP C910 (#2NT01443)
sind inkludiert.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
500.282,88
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Münster
Deutschland
DEA33

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Funktionale und nicht-funktionale Anforderungen

Funktionale und nicht-funktionale Anforderungen

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten
Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb
vorhanden ist
Sonstige Begründung: Im Jahr 2018 hat die Stadt Münster die Vergabe 2018-0491-10 -
Anmietung von 6 Hochleistungsdruckkopiersystemen durchgeführt. Dabei ist seinerzeit die CHG-MERIDIAN AG, 88250 Weingarten, als
Vertragspartner hervorgegangen, die Geräte der CANON Deutschland GmbH im Wege eines einem Leasing-Geschäft vergleichbaren Vertrages überlassen hatte. Es wurde die Stadt Münster als eine Art "Leasingnehmer" und die CHG-MERIDIAN AG als "Leasinggeber" mit der CANON Deutschland GmbH als Lieferant bzw. Untervertragspartner zur Überlassung der Geräte definiert. Es handelt sich nicht um einen "echten" Leasingvertrag, da die Bedingungen des Vertrages allein durch die Stadt Münster im Rahmen des Vergabeverfahrens festgelegt wurden. Dabei hat der Vertragsparter immer die aktuellste Version der Geräte samt Software zur Verfügung zu stellen. Der Vertrag hatte ursprünglich eine Laufzeit vom 01.09.2019 bis zum 31.08.2024, damit für fünf Jahre fix. Bereits in 09/2022 kam es zu einer
Vertragsanpassung. Die Canon Deutschland GmbH bzw. CHG MERIDIAN AG hatte einen Austausch/Wechsel von einigen Geräten mit einem anteiligen Upgrade verkauft, der nach qualitativer Bewertung und einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sinnvoll und wirtschaftlich war. Der Vertrag wurde ab 01.11.2022 bis zum 31.10.2026 (vorzeitig) verlängert, wobei die faktische Verlängerung bei 26 Monaten lag. Begründet war die Auftragsanpassung seinerzeit über § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB.als Auftragsänderung wahrend der Vertragslaufzeit. Aktuell
muss es aus nachfolgenden Gründen erneut zu einer vorzeitigen Vertragsänderung kommen: Seit Vertragsbegin im Jahr 2019 nutzt die Stadt Münster eine notwendige Software (PRISMAprepare) der CANON Deutschland GmbH) zur Vor-Produktion der Druckaufträge. In den letzten Jahren wurden diverse Vorlagen und Formatierungen in dieser Software hinterlegt. Dabei ist die Software wichtiges Element des vorhandenen Workflows, um diesen in bewährter Manier steuern zu können. Die Struktur des Produktionsprozesses inkl. Ausführung der
Druckjobs verlangt den fortgesetzten Einsatz von "PRISMAprepare", um auf das bestehende Archiv früherer Druckaufträge als Vorlagen für aktuelle Druckaufträge sowie ergänzend auf die Sammlung von individuell erstellten Druckvorlagen zugreifen zu können. Eine Übernahme der Druckvorlagen in eine andere Software ist nicht automatisiert möglich und erfordert einen großen manuellen Aufwand. Das Archiv früherer Druckaufträge wäre in der Tagesproduktion nicht mehr online ansteuerbar. Es stellt somit eine große Arbeitserleichterung
dar, da die hinterlegten Druckaufträge (mit der Software) einfach und schnell reproduziert werden können und dieser "Datenschatz" weiter genutzt werden muss, um die Effizienz der Fachstelle sicherzustellen. in einem Fall des Wechsels der Geräte auf einen anderen
Hersteller sind die Aufwände und die technische Umsetzbarkeit der Migration auf eine andere Software seriös nicht kalkulierbar. Die Software PRISMAprepare kann lediglich durch die CANON Deutschland GmbH bereitgestellt werden, sodass auch die
Bereitstellung der Drucksysteme nur durch die CANON Deutschland GmbH erfolgen kann. Anteilig erfolgt ein Wechsel der Geräte in eine andere Leistungsklasse und z.T. werden "refurbished" Geräte aus Gründen der Nachhaltigkeit bereitgestellt. Die Neu-Beauftragung erfolgt
grundsätzlich zu den derzeitigen Konditionen und stellt damit eine besonders wirtschaftliche Beschaffung dar, die unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit auch sinnvoll erscheint. Es handelt es sich um einen Neu-Vertrag, der voraussichtlich zum 01.07.2026 für 48
Monate direkt mit der CANON Deutschland GmbH abgeschlossen werden soll, wenn der derzeitige Vertrag mit der CHG MERIDIAN AG vorzeitig zum 30.06.2026 beendet wird. Der Vertrag wird nach § 14 Abs. 4 Nr. 2.b) VgV bewertet, da aus "technischen Gründen kein
Wettbewerb vorhanden" ist. Die o.g. Software PRISMAprepere kann nur von der CANON Deutschland GmbH bereitgestellt werden und ist nur mit Geräte der Marke CANON kompatibel.

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Bereitstellung von Teilleistungen durch wiederaufbereitete bzw. refurbished Geräte.

Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen

Bereitstellung von Teilleistungen durch wiederaufbereitete bzw. refurbished Geräte.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat
oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Link in der Bekanntmachung zur angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikationen abzurufen.

Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.

Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,

Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.

Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.

Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

500.282,88
EUR
500.282,88
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Canon Deutschland GmbH, 47807 Krefeld
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Canon Deutschland GmbH
DE120678391
Großunternehmen
Europark Fichtenhain A10
47807
Krefeld
Deutschland
DEA14
bidcenter@canon.de
021513450
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

23.07.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

500.282,88
EUR

Angaben zum Angebot

1 - 20954250
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung