Der Auftraggeber beabsichtigt den Ausbau einer modernen IT-Infrastruktur an diversen städtischen Schulen. Dies umfasst insbesondere eine ausreichende Breitbandanbindung, eine gute Versorgung mit W-LAN, digitale Präsentationstechnik bestehend aus Whiteboard, Kurzdistanzbeamer, AppleTV und Lautsprechern sowie eine ausreichende Serverdimensionierung.Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für die Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahme an mehreren Schulstandorten der Stadt Münster.
Die Vergabe umfasst die Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für die Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahmen zur Ertüchtigung der IT-Infrastruktur an bis zu 16 städtischen Schulen. Folgende 12 Schulen sind dabei bereits konkret benannt und in 3 Arbeitspaketen zu jeweils 4 Schulstandorten zusammengefasst: Arbeitspaket 9 (umfasst: Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium, Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Schulzentrum Wolbeck, Pascal-Gymnasium); Arbeitspaket 10 (umfasst: Standort Dingbängerweg 80 der Peter-Wust-Schule, Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, Hermannschule, Nikolaischule Wolbeck); Arbeitspaket 11 (umfasst: Ratsgymnasium, Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, PRIMUS Schule Grevingstraße, Wilhelm-Emmanuel-von Ketteler-Berufskolleg). Standorte desselben Arbeitspakets sollen möglichst zeitgleich bearbeitet werden.Der Auftraggeber kann zusätzlich zu den genannten Standorten der Arbeitspakete 9, 10 und 11 nachträglich bis zu vier weitere städtische Schulstandorte zur Ertüchtigung der dortigen IT-Infrastruktur in die Rahmenvereinbarung einbeziehen. Die Einbeziehung kann auch unmittelbar durch Erteilung eines Einzelauftrags für den zusätzlichen Schulstandort geschehen.Die Beauftragung der Architektenleistungen für die einzelnen Standorte erfolgt jeweils durch Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen ist.
LV auf Basis der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Manche fehlenden Unterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgefordert werden.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Berufsqualifikation als Architekt/in (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.Zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Mitgliedsnummer bei der zuständigen Kammer oder ein gleichwertiger Nachweis.
Finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes.b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume wurde mindestens eine Leistungsphase bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone II gemäß HOAI.d) Die Summe der Baukosten in den Kostengruppen 300+400 (entsprechend DIN 276) betrug mind. 100.000 EUR ohne MwSt.e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.08.2020 (Stichtag) und auch eine eventuelle Baufertigstellung (siehe b) lag nicht vor diesem Stichtag.Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene (siehe b) Leistungsphasen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Personelle Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie die Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2022, 2023 und 2024 sowie aktuell.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Studienabschluss der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.Zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Mitgliedsnummer bei der zuständigen Kammer oder ein gleichwertiger Nachweis. - Berufsqualifikation als Architekt/in
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular. - Finanzielle Leistungsfähigkeit
Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes.b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume wurde mindestens eine Leistungsphase bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone II gemäß HOAI.d) Die Summe der Baukosten in den Kostengruppen 300+400 (entsprechend DIN 276) betrug mind. 100.000 EUR ohne MwSt.e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.08.2020 (Stichtag) und auch eine eventuelle Baufertigstellung (siehe b) lag nicht vor diesem Stichtag.Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene (siehe b) Leistungsphasen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular. - Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen
Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie die Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2022, 2023 und 2024 sowie aktuell.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Studienabschluss der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen. - Personelle Leistungsfähigkeit
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.