Rahmenvereinbarung über Objektplanungsleistungen zur Ertüchtigung der IT-Infrastru...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.07.2025
05.08.2025 07:30 Uhr
08.09.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
DE126118269
Klemensstraße 10
48143
Münster
Deutschland
DEA33
Zentrales Vergabemanagement (15ZVM)
vergaben@stadt-muenster.de
+49 251492-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
DE126118269
Klemensstraße 10
48143
Münster
Deutschland
DEA33
Zentrales Vergabemanagement (15ZVM)
vergaben@stadt-muenster.de
+49 251492-0

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514113698

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71221000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt den Ausbau einer modernen IT-Infrastruktur an diversen städtischen Schulen. Dies umfasst insbesondere eine ausreichende Breitbandanbindung, eine gute Versorgung mit W-LAN, digitale Präsentationstechnik bestehend aus Whiteboard, Kurzdistanzbeamer, AppleTV und Lautsprechern sowie eine ausreichende Serverdimensionierung.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für die Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahme an mehreren Schulstandorten der Stadt Münster.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Vergabe umfasst die Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für die Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahmen zur Ertüchtigung der IT-Infrastruktur an bis zu 16 städtischen Schulen. Folgende 12 Schulen sind dabei bereits konkret benannt und in 3 Arbeitspaketen zu jeweils 4 Schulstandorten zusammengefasst: Arbeitspaket 9 (umfasst: Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium, Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Schulzentrum Wolbeck, Pascal-Gymnasium); Arbeitspaket 10 (umfasst: Standort Dingbängerweg 80 der Peter-Wust-Schule, Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, Hermannschule, Nikolaischule Wolbeck); Arbeitspaket 11 (umfasst: Ratsgymnasium, Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, PRIMUS Schule Grevingstraße, Wilhelm-Emmanuel-von Ketteler-Berufskolleg). Standorte desselben Arbeitspakets sollen möglichst zeitgleich bearbeitet werden.
Der Auftraggeber kann zusätzlich zu den genannten Standorten der Arbeitspakete 9, 10 und 11 nachträglich bis zu vier weitere städtische Schulstandorte zur Ertüchtigung der dortigen IT-Infrastruktur in die Rahmenvereinbarung einbeziehen. Die Einbeziehung kann auch unmittelbar durch Erteilung eines Einzelauftrags für den zusätzlichen Schulstandort geschehen.
Die Beauftragung der Architektenleistungen für die einzelnen Standorte erfolgt jeweils durch Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen ist.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Münster
Deutschland
DEA33

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

LV auf Basis der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYT06HX4MX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).
2.
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.
3.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Manche fehlenden Unterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Berufsqualifikation als Architekt/in (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Mitgliedsnummer bei der zuständigen Kammer oder ein gleichwertiger Nachweis.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume wurde mindestens eine Leistungsphase bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone II gemäß HOAI.
d) Die Summe der Baukosten in den Kostengruppen 300+400 (entsprechend DIN 276) betrug mind. 100.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.08.2020 (Stichtag) und auch eine eventuelle Baufertigstellung (siehe b) lag nicht vor diesem Stichtag.
Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene (siehe b) Leistungsphasen.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Personelle Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie die Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2022, 2023 und 2024 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Studienabschluss der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Mitgliedsnummer bei der zuständigen Kammer oder ein gleichwertiger Nachweis.
- Berufsqualifikation als Architekt/in

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
5,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume wurde mindestens eine Leistungsphase bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone II gemäß HOAI.
d) Die Summe der Baukosten in den Kostengruppen 300+400 (entsprechend DIN 276) betrug mind. 100.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.08.2020 (Stichtag) und auch eine eventuelle Baufertigstellung (siehe b) lag nicht vor diesem Stichtag.
Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene (siehe b) Leistungsphasen.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
- Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
85,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie die Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2022, 2023 und 2024 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Studienabschluss der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
- Personelle Leistungsfähigkeit

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
10,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung