Rahmenvereinbarung über Dolmetscherdienstleistungen für die Ämter und Einrichtunge...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.06.2025
23.06.2025 07:30 Uhr
23.06.2025 07:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
DE126118269
Klemensstraße 10
48143
Münster
Deutschland
DEA33
Zentrales Vergabemanagement (15ZVM)
vergaben@stadt-muenster.de
+49 251492-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
DE126118269
Klemensstraße 10
48143
Münster
Deutschland
DEA33
Zentrales Vergabemanagement (15ZVM)
vergaben@stadt-muenster.de
+49 251492-0

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514113698

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79540000-1
79530000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über Dolmetscherdienstleistungen für die Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im vergangenen Jahr 2024 wurden durch die verschiedenen Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster ca. 8.100 Stunden Dolmetscherdienstleistungen in Präsenz beauftragt, verteilt auf rund 6.000 Einsätze. Am häufigsten sind Einsätze mit einer Dauer von bis zu einer Stunde oder bis zu zwei Stunden angefordert worden. Für das Video- und Telefondolmetschen wurden im vergangenen Kalenderjahr rund 200 Stunden beauftragt.

Folgende Sprachen sind durch den Pool mindestens abzudecken:
Albanisch, Arabisch, Armenisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Kurdisch (mind. Kurmanci und Sorani) Litauisch, Mongolisch, Pakistanisch/Urdu, Persisch (Dari, Farsi), Polnisch, Romanes, Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Tamil, Thai, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch und Vietnamesisch

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.09.2025
31.08.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA33

Stadtgebiet von Münster (vereinzelt außerhalb des Stadtgebietes)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Fairere Arbeitsbedingungen

Tariftreue

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYTECSF4X0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat
oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Link in der Bekanntmachung zur angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikationen abzurufen.

Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.

Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,

Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.

Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.

Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

53
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

keine

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

siehe §§ 123 und 124 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen der letzten drei Jahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der/die Auftragnehmer*in muss über ausreichende Erfahrungen mit Dolmetscher-dienstleistungen u.a. für Jobcenter, Sozialämter, Schulämter oder Gesundheitsämter verfügen. Hierzu hat der/die Auftragnehmer*in dem Angebot eine Eigenerklärung zur Eignung mit einer prüffähigen Referenzliste mit Jahreszeitangaben beizufügen (mind. drei zur Vergabe vergleichbare Referenzen). Hierbei sollten die Erfahrungen in mindestens drei verschiedenen Ämtern gesammelt worden sein.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Steuern, Abgaben, Beiträge (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachzuweisen: Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ist erfüllt.
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb Beitragspflichtig ist), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen. ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei)

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Anzahl der Beschäftigten bzw. als Dolmetscher*in (ggf. als Nachunternehmer*innen) eingesetzten Personen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Angaben über den Umfang des Sprachenangebotes (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Erreichbarkeit des Büros (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Erklärung über die fachliche Qualifikation der als Dolmetscher*in eingesetzten Personen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Flexible Reaktion bei kurzfristiger Beauftragung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Durch den/die Auftragnehmer*in ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht- sowie einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme nachzuweisen:
- für Personenschäden: 2 Millionen Euro,
- für Sachschäden: 2 Millionen Euro,
- für reine Vermögensschäden: 200.000 Euro.
Eine Haftungsbegrenzung auf die o. g. (Mindest-) Deckungssummen gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des/der Auftragnehmers/Auftragnehmerin und/oder seiner Erfüllungsgehilfen.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachzuweisen: Eintragung im Berufs- und Handelsregister (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister), soweit vorhanden ("Eigenerkärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Berufs- und Handelsregistereintrag, Handwerksrolleneintrag) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Insolvenzverfahren, Liquidation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachzuweisen: Es liegt keine Insolvenz, keine Liquidation vor. ("Eigenerklärung ..." liegt bei).

Finanzierung

siehe Vertragsbedingungen des Landes NRW

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

513 EU Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
VVB 214 Besondere Vertragsbedingungen.
Datenschutzerklärung_Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses

nachzuweisende Anforderungen (als Eigenerklärung):
Auftreten als unabhängige, neutrale Stelle
Bestellformular
Führungszeugnis
Mindestanforderungen Sprachkenntnisse
Mindestanforderungen Sprachportfolio

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung