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Verfahrensangaben

Vergabeverfahren - Intensivtransport 2026 - der Stadt Münster als Kernträgerin der...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.04.2026
16.04.2026 07:30 Uhr
04.05.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
DE126118269
Klemensstraße 10
48143
Münster
Deutschland
DEA33
Zentrales Vergabemanagement (15ZVM)
vergaben@stadt-muenster.de
+49 251492-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
DE126118269
Klemensstraße 10
48143
Münster
Deutschland
DEA33
Zentrales Vergabemanagement (15ZVM)
vergaben@stadt-muenster.de
+49 251492-0

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514113698

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

75252000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung des nicht dringlichen Intensivtransports als Teil der öffentlichen Notfallrettung.

Die Stadt Münster, der Kreis Steinfurt, der Kreis Coesfeld, der Kreis Warendorf und der Kreis Borken stellen die Teilaufgabe des nicht dringlichen bodengebundenen Intensivtransports von erstversorgten Notfallpatienten gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 RettG NRW in dem gesamten Bereich der Trägergemeinschaft sicher (§ 6 Abs. 4 RettG NRW i. V. m. § 23 Abs. 1 1. Alt. GkG NRW).

Die Stadt Münster hat die Teilaufgabe Intensivtransport in zeitlich gemäß jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Münster begrenzten Umfang in die eigene Zuständigkeit übernommen (Kernträger).

Die Trägergemeinschaft ist zum Zeitpunkt des Verfahrensbeginns noch nicht wirksam. Die Stadt Münster geht jedoch davon aus, dass die Wirksamkeit im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe gemäß § 24 Abs. 4 GwG NRW vorliegen wird. Bitte beachten Sie hierzu den Hinweis unter Ziffer 1. (Einleitung) im Dokument Bewerbungsbedingungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Durchführung der von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze des nicht dringlichen bodengebundenen Intensivtransports mit auftragnehmereigenen ITW und Betriebssitz/Betriebsstandort in Münster sowie geeigneten nichtärztlichen und ärztlichen Personal für die Stadt Münster (Kernträgerin) im gesamten Gebiet der Trägergemeinschaft ITW im Vorhaltumfang von 7 Tagen pro Woche, 365 Tage im Jahr, von 08:00 bis 20:00 Uhr mit Erweiterungsoption frühestens ab dem Jahr 2028 mit zusätzlichem Vorhalteumfang von 20:00 bis 22:00 Uhr von Montag bis Freitag (außer Feiertage) (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen) sowie einer Vertragsverlängerungsoption.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2026
31.10.2030

Siehe Anlage Einbindungsvereinbarung (Ziffer 14):
14 Vertragslaufzeit/Optionszeitraum
14.1 Die Vereinbarung beginnt am Tag nach der Beauftragung (Vertragsschluss). Leistungsausführungsbeginn ist der 1. November 2026 zum Schichtbeginn. Die Vereinbarung endet am 31. Oktober 2030 zum Schichtende (Grundlaufzeit).
14.2 Die Auftraggeberin hat das Recht (Option), die Vereinbarung durch einseitige Erklärung um 12 Monate, mithin bis längstens zum 31. Oktober 2031 zum Schichtende zu verlängern (Vertragsverlängerungs-Optionszeitraum).
14.3 In diesem Fall setzt die Trägerin den Auftragnehmer bis spätestens zum 30. April 2030 über die beabsichtigte Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis.
14.4 Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme des Optionszeitraums besteht nicht.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Münster
Deutschland
DEA33

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Kreis Steinfurt
Deutschland
DEA37

Erfüllungsort

---
Kreis Coesfeld
Deutschland
DEA35

Erfüllungsort

---
Kreis Warendorf
Deutschland
DEA38

Erfüllungsort

---
Kreis Borken
Deutschland
DEA34

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Preis

Die Bewertung des Preises erfolgt, indem für jedes Angebot eine Punktzahl P für den wertungsrelevanten Angebotspreis gemäß Anlage Preisblatt ermittelt wird.

Das Angebot mit dem niedrigsten wertungsrelevanten Angebotspreis erhält die Höchstpunktzahl (850 Punkte) und ein Angebot mit einem mindestens doppelt so hohen wertungsrelevanten Angebotspreis null Punkte. Zwischen den beiden Positionen erfolgt die Punkteverteilung linear.

Die so ermittelte Punktzahl P kennzeichnet das Wertungsergebnis des Angebots im Hinblick auf das Zuschlagskriterium Leistungspreis.

Siehe Ziffer 20 im Dokument Bewerbungsbedingungen.

Gewichtung
85,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Für jedes finale Angebot wird eine Punktzahl L für die Qualität ermittelt.
Die Qualitätswertung beinhaltet drei Unterkriterien:

a. Die jederzeit ordnungsgemäße und reibungslose Leistungserbringung, insbesondere bei gemeinschaftlicher Beteiligung unter Einsatz von Nachunternehmern.
Gewichtung: 33,33 % / Punktwert: 50 ;
Anteil an der Gesamtgewichtung: 5 %

b. Anteil Facharzt-Qualifikation der eingesetzten Notärztinnen und Notärzte
Gewichtung: 33,33 % / Punktwert: 50 ;
Anteil an der Gesamtgewichtung: 5 %

c. Sicherstellung der zeitnahen Identifizierung und Umsetzung medizinisch-technologischer Weiterentwicklungen im nicht dringlichen bodengebundenen Intensivtransport
Gewichtung: 33,33 % / Punktwert: 50 ;
Anteil an der Gesamtgewichtung: 5 %

Die in den Unterkriterien 2a, 2b und 2c erzielten Punktwerte werden addiert und bilden die Punktzahl L.

Siehe Ziffer 20 im Dokument Bewerbungsbedingungen.

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Optionen gem. Einbindungsvereinbarung:
Ziffer 4.2.1 Bedarfsgerechte Neufestsetzung der Dienst- und Betriebszeiten unter Beibehaltung der Gesamtwochenstundenanzahl; Ziffer 4.2.2 Bedarfsgerechte Anpassung der Gesamtwochenstundenanzahl von bis zu +/- 20 %; Ziffer 4.2.3 Erweiterung der Vorhaltung an Wochentagen (mo-fr ohne Feiertage) um zwei Stunden bis 22:00 Uhr; Ziffer 14.6 Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 31. Oktober 2031. Siehe zu allen Einzelheiten Anlage Einbindungsvereinbarung.

2. Hinweis zur Qualitätswertung:
Die Durchführung der Angebotswertung anhand der Zuschlagskriterien ist ausführlich unter Ziffer 20 des Dokuments der Bewerbungsbedingungen erläutert. Bitte beachten Sie, dass alle Konzepte und Angaben im Rahmen der Qualitätswertung Vertragsbestandteil werden. Dies gilt auch für die im finalen Angebot angegeben mindestens fünf bis maximal 15 Notärztinnen und Notärzte. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, diese auch einzusetzen; sie dürfen nur bei Vorliegen eines besonderen Grundes ausgetauscht werden. Siehe Ziffer 3.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung.

3. Hinweis zum Betriebsstandort: Die Angabe eines geeigneten Betriebsstandortes muss spätestens mit dem finalen Angebot erfolgen.

4. Vertragsstrafen:
Verstöße gegen die Pflicht zur Einsatzbereitschaft während der vereinbarten Betriebs- und Vorhaltezeit; je Verstoß und Dienstschicht EUR 5.000,00. Verstöße gegen Leistungspflichten einer mit dem Vertragspartner abgestimmten Zielvereinbarung in vereinbarter Höhe. Verstöße gegen die Pflicht zur Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen nach Ziff. 1 sowie die Kontroll- und Prüfpflicht nach Ziff. 2 der Anlage Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen (Formular 513 EU), siehe zu allen Einzelheiten dort.
Begrenzt auf maximal 5 % des wertungsrelevanten Angebotspreises. Fällt die tatsächlich geschuldete Gesamtvergütung niedriger aus, dann begrenzt auf maximal 5 % der niedrigeren Summe.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Fairere Arbeitsbedingungen
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Der Auftragnehmer ist verpflichtet durch eine mindestens marktübliche Vergütung des eingesetzten Personals darauf hinzuwirken, dass wenig oder bestenfalls keine Fluktuation entsteht.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYTGUJNP14

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat
oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Link in der Bekanntmachung zur angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikationen abzurufen.

Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.

Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,

Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.

Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.

Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

siehe Dokument Bewerbungsbedingungen Ziffer 11:
"Teilnahmeanträge und finale Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV ausgeschlossen (siehe Auflistung am Schluss dieses Dokuments).
Die Auftraggeberin behält sich nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV sowie unter Berücksichtigung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern,
- fehlende, unvollständige oder fehlerhafter unternehmensbezogene Unterlagen, die die Eignung der Bieter betreffen, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren
oder
- fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Dies gilt auch für fehlende oder unvollständige Einzelangaben in leistungsbezogenen Erklärungen oder vom Bieter selbst erstellten leistungsbezogenen Unterlagen.
Die nachgeforderten Unterlagen sind binnen einer Nachfrist von max. einer Woche ab Übermittlung der Nachforderungsschreiben einzureichen. Die formellen Anforderungen bezüglich der Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote gelten entsprechend, soweit nicht in der Aufforderung abweichend angegeben.
Hinweis: Der Vorbehalt gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hier: Preis und Qualität) betreffen. Diese Ausnahme gilt wiederum nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 Satz 2 VgV)."

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung über geeignete Referenzen (Ziffer 5 im Teilnahmeantrag) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Geeignete Referenz/en über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare, Leistungen. Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Durchführung von Leistungen des Intensivtransports i.S.v. § 2 Abs. 2 S. 2 RettG NRW auf genehmigter Grundlage i.S.v. §§ 17 ff. RettG NRW oder kraft Einbindung in den öffentlichen Ret-tungsdienst i. S. v. §13 RettG NRW einschließlich der Vorhaltung und Einsetzung des Rettungs-mittels (ITW) sowie des nicht-ärztlichen Personals
- im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist liegt das Ende der Leistungen nicht länger als drei Jahre zurück.

Hinweis: Es steht den Bewerbern frei, wie viele Referenzen sie angeben. Es genügt die Angabe einer Referenz, sofern diese alle Mindestanforderungen erfüllt. Die Tabelle darf zu diesem Zweck kopiert und die Auflistung auf einem weiteren Blatt fortgeführt werden. Erfüllt bereits eine Referenz alle Mindestan-forderungen, ist die Eignung insoweit vollumfänglich nachgewiesen und die weiteren Referenzen bleiben unberücksichtigt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zum Vorliegen einer angemessen Betriebshaftpflichtversicherung (Ziffer 6 im Teilnahmeantrag) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Über eine Eigenerklärung ist entweder anzugeben, dass der Be-werber bereits über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich mit einer Mindestdeckungssumme i. H. v. EUR 5.000.000,00 pauschal je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschaden (2-fach maximiert) verfügt oder dass der Bewerber über eine Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich verfügt, deren Mindestdeckungssumme im Fall der Beauftragung vor Leistungsausführungsbeginn auf den geforderten Umfang i. H. v. EUR 5.000.000,00 pauschal je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschaden (2-fach maximiert) angepasst wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

siehe Vertragsbedingungen des Landes NRW

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftend

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die erfolgte Angabe einer Mindestanzahl von drei Bewerbern erfolgte lediglich aus technischen Gründen. Das Verfahren wird auch bei weniger als drei Bewerbern fortgeführt.

Für die Erbringung der Dienstleistungen im öffentlichen Rettungsdienst gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW. Eingesetzt werden dürfen auf dem ITW nur Notärztinnen/-ärzte, die über die in der Anlage Leistungsbeschreibung geforderte Qualifikation verfügen (Ziffer 3, ab S. 7).

Der Auftragnehmer darf keine Mitarbeiter zur Dienstleistung heranziehen, deren Führungszeugnisse Eintragungen über strafgerichtliche Verurteilungen, insb. wegen Körperverletzungsdelikte oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 BZRG enthält.

Bis spätestens zur Zuschlagserteilung muss die Anlage Eigenerklärung Sanktionen (Formular 523 EU) vorgelegt werden. Andernfalls besteht ein Zuschlagsverbot.

- 513 EU 10-2018-Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
- 512 EU 04-2016-Vertragsbedingungen des Landes NRW

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung